Erneute Anrufe durch falsche Polizeibeamte

Erneute Anrufe durch falsche Polizeibeamte. Foto: cg

0721 / 110 ist keine Rufnummer der Polizei! Foto: cg

Erneut haben falsche Polizisten versucht, ihr betrügerisches Spiel mit vorwiegend älteren Menschen in Karlsruhe und Ettlingen zu treiben und sie um ihre Ersparnisse, Schmuckstücke oder Wertgegenständen zu bringen.

Ettlingen

Mindestens zehn, meist ältere Menschen haben sich am Montag (19. November 2018) bei der Polizei gemeldet und von Anrufen durch falsche Polizeibeamte berichtet. In der Zeit zwischen 10.30 Uhr und 11.15 Uhr meldete sich ein bislang unbekannter Mann telefonisch bei den Seniorinnen und Senioren aus Ettlingen und Bruchhausen und gab sich als Herr Schneider aus. Der falsche Beamte erweckte den Eindruck, dass die Angerufenen um ihr Bargeld und ihre Wertgegenstände fürchten müssten, da ein Einbruch sehr wahrscheinlich sei.

Karlsruhe

Zwischen 21.45 Uhr und 22.30 Uhr wurden mindestens sieben ältere Menschen angerufen. Der falsche Polizeibeamte und in einem Fall ein angeblicher Feuerwehrmann, versuchte in Erfahrung zu bringen, ob die Angerufenen Wertgegenstände und Bargeld zu Hause aufbewahren.

In allen bekannten Fällen bleiben die Betrugsversuche erfolglos, da sich die Betroffenen richtig verhielten und einfach auflegten.

Damit Sie nicht Opfer dieser skrupellosen Täter werden, beherzigen Sie nachfolgende Hinweise Ihrer Polizei:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen und legen Sie einfach auf, so werden Sie die Betrüger los
  • Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse
  • Beraten Sie sich mit Ihrer Familie oder Personen, denen Sie vertrauen
  • Wählen Sie die 110 und teilen Sie den Sachverhalt mit. Benutzen Sie dabei nicht die Rückruftaste, falls die Nummer 110 übermittelt wurde, sonst landen Sie wieder bei den Tätern. Denn die Polizei ruft Sie niemals unter dem Polizeinotruf 110 an!
  • Werden Sie misstrauisch bei Forderungen nach schnellen Entscheidungen, der Herausgabe von persönlichen Daten, Bargeld, oder Wertgegenständen
  • Gewähren Sie keinesfalls Fremden Zutritt in Ihre Wohnung

Weitere Informationen

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