Schwarzfahren kostet ab 1. August 60 Euro

KVV

Schwarzfahren wird ab 1. August 2015 deutlich teurer. Fahrgäste, die bei einer Kontrolle ohne gültige Fahrkarte in den Bahnen und Bussen im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) angetroffen werden, müssen künftig ein Erhöhtes Beförderungsentgeld (EBE) von 60 Euro bezahlen.

Das bundesweit einheitliche Bußgeld betrug bislang 40 Euro und war seit 2003 nicht mehr erhöht worden. Ziel der vom Bundesrat beschlossenen Anhebung des EBE ist es, notorische Schwarzfahrer stärker abzuschrecken.

Für Kunden, die eine personenbezogene Monats- oder Jahreskarte besitzen – beispielsweise eine ScoolCard – und diese bei der Fahrkartenkontrolle lediglich vergessen haben, reduziert sich das EBE übrigens auf eine Bearbeitungsgebühr von weiterhin 7 Euro. Diese Regelung gilt auch für die Freifahrtberechtigung mit Schwerbehindertenausweisen.

Ebenfalls zum 1. August 2015 wird für die unzulässige Mitnahme von Fahrrädern während der Sperrzeit eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 Euro eingeführt. Aus Platzmangel und aus Sicherheitsgründen ist es montags bis freitags im morgendlichen Berufsverkehr zwischen 6 und 9 Uhr leider nicht möglich, Fahrräder in den Stadtbahnen, Straßenbahnen und Bussen im KVV mitzunehmen. In den Zügen der Deutschen Bahn (RB, RE, IRE und S3 und S33) dürfen konventionelle Fahrräder zwar auch schon vor 9 Uhr mitgenommen werden, allerdings muss dafür pro Fahrt eine Fahrradkarte zum Preis von 2,30 Euro gelöst werden. Anders verhält es sich hingegen mit den handlichen Faltfahrrädern. Diese nehmen nicht mehr Platz in Anspruch, als ein kleiner Koffer und dürfen deshalb zusammengeklappt ohne zeitliche Begrenzung kostenfrei in allen Bahnen und Bussen im KVV mitgenommen werden.

KVV zahlt Abo-Kunden 100 Euro Zuschuss beim Kauf eines Faltfahrrads

Deshalb fördert der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) den Kauf von Falträdern im Rahmen einer bis Ende des Jahres befristeten Aktion. Besitzer eines Jahres-Abos, die sich im Zeitraum zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2015 ein neues Faltfahrrad kaufen, erhalten vom KVV einmalig einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro. Sie müssen dazu lediglich eine vollständige und gutlesbare Kopie der in Euro ausgestellten Rechnung beim KVV einreichen. Der Kunde erhält den Zuschuss dann auf das der Abo-Stelle bekannte Konto überwiesen.

Die Faltfahrrad-Aktion richtet sich an alle Kunden mit einem Jahres-Abo des KVV. Dazu zählen die übertragbare Umwelt-Jahreskarte, das AboFix, die KombiCard, die ScoolCard und die Karte ab 60/65. Die Kopie der Faltfahrrad-Rechnung ist an folgende Adresse zu senden: Karlsruher Verkehrsverbund GmbH, Abteilung Marketing, Tullastraße 71, 76131 Karlsruhe. Weitere Infos zu der Aktion sind im Internet (s. Links) zusammengestellt.

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