Zusätzliche Fahrradkarte im Schienenverkehr des KVV

KVV

Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) erweitert zum Fahrplanwechsel am Sonntag, 13. Dezember 2015, seine Regelungen zur Mitnahme von Fahrrädern im Schienenverkehr.

Zukünftig können mit dem Kauf einer Fahrradkarte Fahrräder auch während des morgendlichen Pendlerverkehrs nicht mehr nur in DB-Zügen, sondern auch in den Stadt- und Straßenbahnen der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) und der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) mitgenommen werden. Die Fahrradkarte ist gültig für eine Fahrt im KVV-Gebiet von Montag bis Freitag im Zeitraum von 6 Uhr bis 9 Uhr.

Im Busverkehr gelten weiterhin die zum 1. August 2015 aktualisierten Regelungen, nach denen die Fahrradmitnahme zwischen 6 und 9 Uhr generell untersagt ist.

Als Fahrkarte für ein Fahrrad kann man im KVV-Gebiet entweder eine Fahrradkarte oder eine 2-Waben-Einzelfahrkarte für Erwachsene erwerben. Die kostenlose Fahrradmitnahme mit einer BahnCard100 gilt bei AVG und VBK nicht.

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