Karlsruhe ist zweitgrößte Stadt in Baden-Württemberg

Stadt Karlsruhe

Neue amtliche Einwohnerzahl des Statistischen Landesamts liegt vor.

Im Rahmen einer Pressekonferenz des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg wurden heute die neuen statistischen amtlichen Einwohnerzahlen Baden-Württembergs und seiner Städte und Gemeinden auf der Basis des Zensus 2011 bekannt gegeben. Danach hatte Karlsruhe am Stichtag der Erhebung (9. Mai 2011) insgesamt 289.173 Einwohner mit Hauptwohnung. Diese Einwohnerzahl ist die neue Basis zur Fortschreibung der amtlichen Einwohnerzahl bis zum nächsten Zensus im Jahr 2021.

Das Statistische Landesamt hat auf der neuen Basis für Karlsruhe eine Einwohnerzahl von 291.995 zum 31.12.2011 fortgeschrieben. Das sind 5.493 Personen bzw. 1,8 Prozent weniger als die bisherige "alte" amtliche Einwohnerzahl von 297.488, die auf der Basis der Volkszählung 1987 bisher ausgewiesen wurde. Im Vergleich zu den anderen baden-württembergischen Großstädten hat Karlsruhe damit nach Heidelberg (-0,8 Prozent) am wenigsten amtliche Einwohner gegenüber der alten Fortschreibung verloren. "Einmal mehr lässt sich unser Engagement in den Wirtschafts- und Wohnstandort Karlsruhe mit messbaren Fakten belegen", kommentiert Erste Bürgermeisterin Margret Mergen das Ergebnis: "Unsere Erstwohnsitzkampagne, unsere gezielte Wirtschaftsförderung - zu nennen sind etwa die Gründerzentren - oder auch die Aufwertung der Wohnquartiere über Sanierungsprogramme tragen hier Früchte." 

In Stuttgart (-3,6 Prozent), Mannheim (-7,5 Prozent), Freiburg (-6,5 Prozent), Heilbronn (-6,1 Prozent), Pforzheim (-4,6 Prozent) und Ulm (-5,0 Prozent) fielen die Differenzen deutlich höher aus. Auch die Einwohnerzahl Baden-Württembergs hat sich von 10.786.227 auf 10.512.441 um -2,5 Prozent nach der neuen Berechnungsbasis verringert. Die amtliche Einwohnerzahl von Karlsruhe wurde damit geringer korrigiert als die Bevölkerungszahl von Baden-Württemberg. Dadurch hat sich außerdem ergeben, dass Karlsruhe nach den jetzt vorliegenden Zahlen zum 31. Dezember 2011 nun vor Mannheim zur zweitgrößten Stadt Baden-Württembergs aufgerückt ist. 

Der 2011 durchgeführte registergestützte Zensus unterscheidet sich erheblich von den früheren traditionellen Volkszählungen. Erstmals bildeten Auszüge aus dem Melderegister die Auswertungsbasis. Ergänzend durchgeführte Befragungen auf Stichprobenbasis lieferten Informationen über Karteileichen und Fehlbestände und somit die Korrektur- und Berechnungsgrundlage für statistische Bereinigungen, um danach mittels eines hoch komplexen mathematisch-statistischen Verfahrens die Ergebnisse zu ermitteln.

Seit der letzten Volkszählung 1987 sind gut 25 Jahre vergangen. Nach rund einem Viertel Jahrhundert war es dringend notwendig, die amtlichen Einwohnerzahlen der Kommunen, der Länder sowie des Bundes einer statistischen Überprüfung zu unterziehen. Es war zu erwarten, dass für Karlsruhe weniger Einwohner ermittelt werden, nachdem gerade in großen Städten mit vielen Studierenden und einer entsprechend hohen Fluktuation sich im Laufe der Zeit Ungenauigkeiten in der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamts kumuliert und zu größeren Abweichungen von den Melderegistern geführt haben.

Die stadteigene Bevölkerungsstatistik der Statistikstelle der Stadt Karlsruhe bleibt von der neuen amtlichen Einwohnerzahl des Statistischen Landesamts unberührt. Da kein Abgleich mit dem Melderegister erfolgen darf, bleiben die auf dem Melderegister beruhenden Bevölkerungszahlen für Karlsruhe und seine Stadtteile unverändert (285.688 Personen mit Hauptwohnsitz am 31. Dezember 2011 und 289.655 Personen mit Hauptwohnsitz am 31. Dezember 2012).

Für mehr als 50 Rechtsvorschriften ist die amtliche Einwohnerzahl Basis

Die amtliche Einwohnerzahl ist demgegenüber für die Verwaltung und die Politik von enormer Bedeutung. In mehr als 50 Rechtsvorschriften wird auf diese Zahl Bezug genommen. Neben dem kommunalen Finanzausgleich und dem Länderfinanzausgleich sind dies beispielsweise die Verteilung der Länderstimmen im Bundesrat, die Wahlkreiseinteilung oder die Besoldung der Wahlbeamten.

Welche Auswirkungen sich aus der neuen amtlichen Einwohnerzahl für die Stadt aus dem kommunalen Finanzausgleich ergeben, bleibt abzuwarten, zumal das Land Baden-Württemberg insgesamt nun eine niedrigere amtliche Einwohnerzahl von -2,5 Prozent hat, das Finanzvolumen des kommunalen Finanzausgleichs aber unverändert bleibt. Auch wird sich die neue amtliche Einwohnerzahl nur schrittweise beim kommunalen Finanzausgleich niederschlagen. Die geänderte Regelung des § 39 Finanzausgleichgesetzes sieht vor, dass zunächst für die Jahre 2012 und 2013 die vom Statistischen Landesamt auf der Grundlage der Volkszählung 1987 weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung ("alte" amtliche Einwohnerzahl) bestimmend bleibt. Im Jahr 2014 wird dann die vom Statistischen Landesamt auf der Grundlage der Volkszählung 1987 weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung zum 30. Juni 2012 zu 50 Prozent und die auf der Grundlage des Zensus 2011 weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung zum 30. Juni 2013 mit der anderen Hälfte berücksichtigt. Im Jahr 2015 wird die vom Statistischen Landesamt auf der Grundlage der Volkszählung 1987 weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung zum 30. Juni 2012 zu einem Viertel und die auf der Grundlage des Zensus 2011 weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung zum 30. Juni 2014 zu 75 Prozent berücksichtigt. Erst 2016 wird dann die neue fortgeschriebene amtliche Einwohnerzahl die alleinige Grundlage darstellen.

Rechtswirksam wird die amtliche Einwohnerzahl erst durch die Zustellung des Feststellungsbescheids des Statistischen Landesamts, mit dem in den nächsten vier Wochen zu rechnen ist. Der Feststellungsbescheid wird ergänzt durch ein Datenblatt, mit dessen Hilfe das Zustandekommen der Einwohnerzahl nachvollzogen werden kann. Für die Stadt Karlsruhe besteht die Möglichkeit, im Falle von Ungereimtheiten Widerspruch innerhalb einer Frist von vier Wochen einzulegen.

Parallel zur Bekanntgabe der amtlichen Einwohnerzahl werden einige demografische Eckzahlen der Haushaltestichprobe und der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus bekannt gegeben. Diese Eckzahlen werden in den nächsten Monaten analysiert und sukzessive veröffentlicht. Die kompletten Zensusdaten für Karlsruhe und seine Teilräume werden allerdings erst im nächsten Frühjahr vorliegen. Hier dürften sich einige neue Erkenntnisse über die soziodemografische Zusammensetzung der Karlsruher Bevölkerung, zum Wohnungsmarkt sowie zur Wohnungsversorgung in der Fächerstadt gewinnen lassen.

Erste Ergebnisse des Zensus 2011 stehen im Internetportal www.zensus2011.de in einer speziellen Zensusdatenbank zur Verfügung.

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