Welche Möglichkeiten bietet dazu das Vergaberecht und welche praktischen Erfahrungen gibt es bereits? Das waren die zentralen Fragen bei der vierten kommunalen Gesundheitskonferenz, zu der das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz kürzlich über 50 Teilnehmende aus Ämtern, Politik sowie den städtischen Kitas, Schulen und Horten begrüßen konnte.
„Ich freue mich sehr, dass wir mit dieser Konferenz wichtige Impulse setzen konnten, um das Thema gesunde Ernährung in Karlsruhe weiter zu fördern“, zog Umweltbürgermeister Klaus Stapf ein positives Fazit. Die große Resonanz zeige, dass in städtischen Kitas, Horten und Schulen die Ernährungsbildung aktuell einen großen Stellenwert habe, zumal der Karlsruher Gemeinderat beschlossen habe, dass bei der Mittagsverpflegung in städtischen Kitas, Horten und Schulen ein Bio-Anteil von mindestens 25 Prozent verbindlich umgesetzt wird. Für ein gesundes Mittagessen für die Kinder werde die Stadt sich zukünftig auch an den Qualitätskriterien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) orientieren.
Mindestens zwei gute Botschaften konnten die Teilnehmenden von der Gesundheitskonferenz mitnehmen: Einerseits erlaubt es das Vergaberecht, bei Beauftragungen für die Mittagsverpflegung im Ausschreibungstext Qualitätskriterien, wie etwa einen Bio-Anteil, zu fordern. Zum anderen stellt die Stadt künftig für die Vergabe Textbausteine, einen Praxisleitfaden und fachkompetente Unterstützung zur Seite, damit die Verantwortlichen in Schulen und Kitas bei der Beschaffung rechtskonform handeln können. Karlsruhe profitiert dabei auch von Erfahrungen anderer Kommunen, die solche Vorgaben bei ihrer Beschaffung erfolgreich umsetzen. Die vorgestellten Berichte von Schul- und Sportamt, einer in Karlsruhe ansässigen Bio-Kontrollstelle und der Zentralen Vergabestelle bei der Stadt ermutigten die Anwesenden, sich weiter intensiv mit dem Thema zu beschäftigen.