Landesregierung hält an Maskenpflicht im ÖPNV fest

In Baden-Württemberg bleibt die Maskenpflicht im ÖPNV weiter bestehen. Allerdings ist ab dem 3. April eine medizinische OP-Maske ausreichend. Foto: Nicolas Lutterbach/KVV

In Baden-Württemberg bleibt die Maskenpflicht im ÖPNV weiter bestehen. Allerdings ist ab dem 3. April eine medizinische OP-Maske ausreichend. Foto: Nicolas Lutterbach/KVV

In Baden-Württemberg hält die Landesregierung weiter an einer Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr fest. Gemäß der neuen Corona-Landesverordnung müssen Fahrgäste ab 6 Jahren bei Fahrten in Bussen und Bahnen auch weiterhin Mund und Nase bedecken.

Allerdings reicht hierfür ab Sonntag, 3. April 2022, eine medizinische OP-Maske aus. Eine FFP2-Maske wie bisher ist dann nicht mehr zwingend erforderlich, kann natürlich aber auch weiterhin getragen werden. Auf die Neuregelung der Maskenpflicht hat sich der Koalitionsausschuss in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag verständigt. Die Regelung gilt somit auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV).

Im Nachbar-Bundesland Rheinland-Pfalz, in dem auch Teile des KVV-Verbundgebiets liegen, bleibt die Maskenpflicht im ÖPNV ebenfalls über den 3. April hinaus bestehen.

Bundesweit laufen an diesem Wochenende zahlreiche Corona-Schutzmaßnahmen aus. Trotz einer weiterhin hohen Zahl an Neuinfektionen entfallen ab dem 3. April beispielsweise die Maskenpflicht in vielen Innenräumen oder Kontaktbeschränkungen. Einer so genannten Hotspot-Regelung des Bundes, die den Ländern die Möglichkeit gibt, die Maßnahmen in bestimmten Gebieten zu verlängern, hatte die grün-schwarze Landesregierung in Stuttgart jüngst eine Absage erteilt.

Maskenpflicht in KVV-Kundenzentren zum Schutz von Besuchern und Mitarbeitern

Nach wie vor ist die Pandemie-Lage sehr angespannt. Deshalb werden viele Unternehmen, Kultureinrichtungen und öffentliche Einrichtungen zum Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeit sowie Besucher und Besucherinnen auf Grundlage ihres Hausrechts weiterhin eine Maskenpflicht in ihren Gebäuden beibehalten. Eine entsprechende Empfehlung hatte jüngst auch die baden-württembergische Landesregierung ausgesprochen. Auch der KVV schließt sich dieser Empfehlung an: Der Zutritt zu den KVV-Kundenzentren ist bis auf Weiteres nur mit einem Mund-Nasen-Schutz (medizinische OP-Maske oder vergleichbares Produkt) gestattet. Zudem bittet der KVV seine Kunden, auf den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter zu achten.

Aktuelle TOP-Themen auf Durlacher.de

Die Kapelle auf dem Durlacher Bergfriedhof wurde feierlich wiedereröffnet. Foto: cg

Sanierte Kapelle am Bergfriedhof wurde mit einer Feierstunde wiedereröffnet

Nach umfassender Sanierung und Restaurierung wurde die denkmalgeschützte Friedhofskapelle auf dem Bergfriedhof Durlach Ende Juni 2025 feierlich…

mehr
Unter Anleitung der Pädagogischen Hochschule können die Kinder Wassertiere käschern und bestimmen. Foto: cg

Pfinzaktionstag 2025 – Die Pfinz entdecken und erleben

Am Samstag, 19. Juli 2025, findet von 11 bis 15 Uhr an der Pfinz zwischen der Obermühle und der Hubstraße der Pfinzaktionstag statt.

mehr
Foto: Stadtarchiv Karlsruhe, Firmenarchiv Gritzner

Neue Sonderausstellung im Pfinzgaumuseum zu Mopeds und Motorrädern von Gritzner

Die Durlacher Firma Gritzner-Kayser verkaufte Nähmaschinen in über 80 Länder. Daneben produzierte der Hersteller auch Fahrräder mit Hilfsmotor, Mopeds…

mehr

Neue Galerien

Weitere Fotos und Videos aus Durlach und Umgebung: Alle Galerien