Dies hat Landes-Verkehrsminister Winfried Hermann angekündigt. Die Regelung soll in der neuen Corona-Landesverordnung verankert werden, die voraussichtlich ab Ende dieser Woche in Kraft tritt. Wie die Deutsche Presse-Agentur (DPA) mitteilte, hat auch das Landes-Sozialministerium dies bereits bestätigt.
Bereits im April 2021 war temporär deutschlandweit eine inzidenzabhängige FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV eingeführt worden. Aktuell können in Bussen und Bahnen in Baden-Württemberg auch medizinische Masken im ÖPNV genutzt werden. Mit der geplanten Verschärfung der Maskenpflicht in der Novelle der Landesverordnung sind dann nur noch FFP2-Masken (oder vergleichbaren Typs wie KN95-, N95-, KF94 oder KF95-Masken) zulässig. Die FFP2-Regelung betrifft auch die Busse und Bahnen im Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) und das On-Demand-Angebot „KVV.MyShuttle“.