Baden-Württemberg plant Verschärfung der Maskenpflicht im ÖPNV

Wieder soll eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV eingeführt. Foto: cg

Wieder soll eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV eingeführt. Foto: cg

Angesichts der stark ansteigenden Inzidenzen durch die Omikron-Variante soll es auch im öffentlichen Nahverkehr in Baden-Württemberg zukünftig erneut eine FFP2-Maskenpflicht geben.

Dies hat Landes-Verkehrsminister Winfried Hermann angekündigt. Die Regelung soll in der neuen Corona-Landesverordnung verankert werden, die voraussichtlich ab Ende dieser Woche in Kraft tritt. Wie die Deutsche Presse-Agentur (DPA) mitteilte, hat auch das Landes-Sozialministerium dies bereits bestätigt.

Bereits im April 2021 war temporär deutschlandweit eine inzidenzabhängige FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV eingeführt worden. Aktuell können in Bussen und Bahnen in Baden-Württemberg auch medizinische Masken im ÖPNV genutzt werden. Mit der geplanten Verschärfung der Maskenpflicht in der Novelle der Landesverordnung sind dann nur noch FFP2-Masken (oder vergleichbaren Typs wie KN95-, N95-, KF94 oder KF95-Masken) zulässig. Die FFP2-Regelung betrifft auch die Busse und Bahnen im Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) und das On-Demand-Angebot „KVV.MyShuttle“.

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen zur Maskenpflicht und zur Corona-Landesverordnung gibt es auf der Website der Landesregierung (siehe Links).

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