Die beim Ordnungs- und Bürgeramt angesiedelte Infektionsschutzbehörde hat nun in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Karlsruhe das Geschehen aufgearbeitet und den Sachverhalt fachlich geprüft. Danach bleibt der Anfangsverdacht eines möglichen Verstoßes gegen die damals geltende Corona-Landesverordnung bestehen.
Nun geht das Ergebnis zur weiteren Bearbeitung an die Bußgeldbehörde, die die Einleitung eines Verfahrens prüft. Dies wird ebenso wie ein mögliches Bußgeldverfahren – mit den notwendigen Ermittlungen – einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
Betroffen von einem solchen Verfahren könnten sowohl der Betreiber des Clubs, aber auch Gäste sein, die falsche Kontaktdaten hinterlassen haben.