Zwischen Pfinzstraße im Norden, Rommelstraße im Süden, der B3 im Osten und der Hauptbahnstraße bzw. Pforzheimer Straße im Westen erstreckt sich die neu hinzugekommene Zone, die dem Nutzer am Mobiltelefon über die VOI-App angezeigt wird. Hier können geliehene E-Tretroller abgestellt werden. Bisher war dies nur im Karlsruher Innenstadtbereich möglich (s. Artikel zum Thema). Aber auch in Durlach gibt es Ausnahmen: Schlossgarten, Karlsburg-Vorplatz, Hengstplatz, Weiherhof, Alter Friedhof und die Grünanlage neben der Pestalozzischule sind als Abstellort gesperrt.
Birke Bronner vom Stadtplanungsamt bestätigt: „Mit 70 Rollern möchte VOI in Durlach starten.“ Als Stadt könne nur definiert werden, wo nicht zu viele E-Scooter abgestellt werden dürfen, so die Verkehrsplanerin. Das Geschäftsgebiet bestimmt der Sharing-Dienst in Absprache mit der Stadt. Ob die E-Tretroller auf dem Durlacher Altstadtpflaster Fahrspaß vermitteln werden, bleibt fraglich. Auch die Durlacher Bürgerinnen und Bürger sind geteilter Meinung – das Ergebnis der (nicht repräsentativen) Umfrage von Durlacher.de ist unter „Weitere Informationen“ zusammengefasst.
Verstärkte Polizeikontrollen im Innenstadtbereich haben bereits erste „Lerneffekte“ gezeigt, denn Fußgängerzonen sind ebenso tabu wie fahren im alkoholisierten Zustand. Anders als Fahrräder gelten E-Scooter in Deutschland als Kraftfahrzeuge. Ob in der Fußgängerzone der Pfinztalstraße neben Fahrradfahrern auch E-Scooter-Fahrer ermahnt werden müssen, bleibt abzuwarten.