Roger Hamann, Vorsitzender der Bürgergemeinschaft (BügDA), betont, „dass es ein Anliegen der Bürgergemeinschaft ist, die hohe städtebauliche Qualität der Altstadt Durlach zu erhalten und zu schützen“. Nach Ansicht des Vorstandes der BügDA sei dies mit den bereits vorhandenen rechtlichen Instrumenten nicht ausreichend gewährleistet. Daher begrüßt die BügDA die geplante Gestaltungssatzung. Ziel der Satzung ist es, die gewachsene historische Identität der Durlacher Altstadt in ihrer unverwechselbaren Eigenart zu erhalten und zu entwickeln.
Obwohl der Ortschaftsrat in Durlach der Gestaltungssatzung zugestimmt hatte, ist diese bisher von der Stadt nicht verabschiedet worden. Es geht nicht nur um einzelne Häuser, wie z.B. das Torwächterhaus in der Ochsentorstraße, der Abriss der ehemaligen Gaststätte Gambrinus in der Pfinztalstraße, des alten Pfarrenstall in der Jägerstraße sowie die Zerstörung von Resten der alten Stadtmauer am Stadtgraben. Ohne eine Gestaltungssatzung für die Durlacher Altstadt droht in absehbarer Zeit der unwiederbringliche Verlust des historischen, städtebaulichen Erscheinungsbildes. Der bisherige Schutz des Denkmalrechtes reicht nicht aus, das historische Stadtbild Durlachs dauerhaft zu erhalten.
„Befassen wir uns nicht weiter mit der Erhaltung einzelner Häuser, sondern um den Erhalt der Durlacher Innenstadt“, so die Bürgergemeinschaft Durlach und Aue und fordert daher die Stadt auf, die Gestaltungssatzung für die Durlacher Altstadt schnellstmöglich zum Abschluss zu bringen. „Es ist höchste Eile geboten!“
„Die Bürgergemeinschaft wünscht sich eine rege - gern auch kritische - Beteiligung der Durlacherinnen und Durlacher an der bereits am 7. März 2012 vorgelegten Gestaltungssatzung“, so der stellvertretende BügDA-Vorsitzende Jürgen Wenzel. „Durlach verändert sich!“, daher sei es das Ziel der Bürgergemeinschaft, die sich als Brücke zwischen Bürger und Verwaltung versteht, die Bewohner Durlachs auf wichtige Bebauungsplanverfahren hinzuweisen.