Gestaltungssatzung „Altstadt Durlach“

FDP

Pressemitteilung der FDP-Fraktion im Durlacher Ortschaftsrat vom 20. März 2015.

Die novellierte Landesbauordnung von Baden-Württemberg tritt zum 1. März 2015 in Kraft. Die vorgenommenen inhaltlichen Änderungen sind zum Teil gravierend. Sie betreffen u.a. die Errichtung von Solar- und Kleinwindanlagen auf einsehbaren/nicht einsehbaren Dachflächen, die Begrünung von Dächern und Fassaden und die Ausweisung von Fahrradstellplätzen statt KFZ-Stellflächen. Die Gestaltungssatzung für die Gesamtanlage „Altstadt Durlach“ ist noch nicht verabschiedet.

Die FDP stellt deshalb folgende Fragen

  1. Bei welchen neuen Vorschriften sieht die Verwaltung größere Widersprüche gegenüber dem derzeitigen Entwurf zur zukünftigen Gestaltungssatzung von Durlach?
  2. Wann wird die Gestaltungssatzung von Durlach voraussichtlich in Kraft treten?

Unterzeichnet von:

Dipl.-Ing. Günther Malisius
Dr. Angelika Fink-Sontag

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