KULT-Fraktion begrüßt städtische Open-Data-Initiative

KULT-Fraktion im Gemeinderat Karlsruhe. Grafik: pm

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Die KULT-Fraktion zeigt sich erfreut, dass die Stadt Karlsruhe die Notwendigkeit von Open Data erkannt hat – Pressemitteilung der KULT-Fraktion im Karlsruher Gemeinderat vom 9. März 2016.

Auf schriftliche Anfrage der KULT-Fraktion bestätigte jetzt Oberbürgermeister Frank Mentrup, dass das Thema Open Data in allen städtischen Ämtern systematisch angegangen werde. Zur besseren Koordination der neuen Aufgaben und Maßnahmen schuf die Verwaltung bereits im Februar eine Planstelle. KULT hatte eine solche Stelle vor einem Jahr vorgeschlagen.

KULT ist sich sicher, dass die Verfügbarkeit von Open Data die Karlsruher Gründerszene unterstützt und das gerade beschlossene IT-Gründerzentrum sinnvoll ergänzt. Beispiele aus anderen Ländern und Kommunen zeigen, dass offene und frei zugängliche Daten eine lebendige Startup-Szene, wie sie in Karlsruhe existiert, beflügeln und den Wirtschaftsstandort stärken. „Die Daten, von denen wir hier reden, sind Allgemeingut, ohne persönlichen Bezug“, betont KULT-Stadtrat Uwe Lancier (Piraten). Die breite Verwendung offener Daten ermögliche einen höheren Informationsstand bei Bürgerinnen und Bürger, eine stärkere Beteiligung an städtischen Themen sowie eine größere Akzeptanz von Regierungshandeln. Lancier nennt Beispiele: etwa das Übertragen von Abholterminen der Abfalltonne in einen Kalender auf dem Smartphone oder zum Ausdrucken. Ein anderes Open-Data-Beispiel sind online verfügbare Bebauungspläne. Auch Unternehmen können diese städtischen Daten unentgeltlich nutzen.

KULT empfiehlt, schon in der städtischen Pilotphase erste Datensätze zu veröffentlichen. Durch ein derart transparentes Vorgehen wird die Bevölkerung früh in den Prozess miteinbezogen und die Stadt kann bei etwaigen Problemen nachjustieren. Stadtrat Lancier ist überzeugt: „Frühes Feedback verbessert die Umsetzung und die Akzeptanz von Open Data.“ Open Data in der Stadtverwaltung ist an das baden-württembergische E-Government-Gesetz sowie an das Landesinformationsfreiheitsgesetz gebunden. Ein Aspekt dieser Gesetze betrifft die Bereitstellung städtischer Informationen. Daten aus der Verwaltung sollen in maschinenlesbarer Form so veröffentlicht werden, dass jeder darauf zugreifen und diese nutzen kann.

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