Mit Testkäufen will das Ordnungs- und Bürgeramt (OA) vor allem das Verkaufspersonal im Einzelhandel für das nach dem Jugendschutz bestehende Verkaufsverbot für branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel sowie Tabakwaren sensibilisieren. Auch im Herbst und im Dezember war das OA mit Jugendlichen zu Testkäufen in mehreren Verkaufsstellen. Als „ erfreuliches Ergebnis“ wertet OA-Leiter Dr. Björn Weiße den Testkauf im Oktober 2015, bei dem sechs von acht besuchten Verkaufsstellen die Jugendschutzbestimmungen einhielten.
Gleich zwei Mal besuchten jugendliche Testkäufer den Karlsruher Christkindlesmarkt und den Mittelalterlichen Weihnachtsmarkt in Durlach: mit unterschiedlichen Ergebnissen. Während die Jugendlichen in Durlach an keinem Stand für sie verbotene Getränke erhielten, das Verkaufspersonal damit, so Weiße, „vorbildliches Verhalten“ zeigte, waren die Verkäufer auf dem Christkindlesmarkt nicht ganz so sicher in Sachen Jugendschutz. Allerdings erkannte Weiße auch hier „eine positive Tendenz“. Beim ersten Testkauf an sechs Ständen des Christkindlesmarkts erhielten die Jugendlichen in vier Fällen branntweinhaltige Getränke, beim zweiten wenige Tage später nur noch in einem Fall.
Im kommenden Jahr will das OA seine Testkauf-Aktionen in regelmäßigen Abständen fortsetzen. Weiße: „Das Verkaufsverbot für branntweinhaltige Getränke und Tabak an Jugendliche muss beim Verkaufspersonal noch mehr ins Bewusstsein rücken“.