Ab Oktober startet das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe mit den jährlich notwendigen Baumfällungen im Stadtgebiet. Aus Umweltschutzgründen orientiert sich der Beginn selbstverpflichtend am zeitlichen Fäll- und Rodeverbot nach §39 Bundesnaturschutzgesetz von März bis September, auch wenn dieses Verbot für behördliche Maßnahmen formal nicht gilt. Entsprechend will die Stadt alle Maßnahmen bis Ende Februar abgeschlossen haben. Für die gefällten Bäume werden Ersatzpflanzungen angelegt.
„F“ für Fällung – gelber Punkt zur Beobachtung
In diesem Jahr stehen circa 1.200 Bäume auf städtischen Flächen in der Obhut des Gartenbauamtes zur Fällung an. Der Großteil ist auf die anhaltende Trockenheit und die damit verbundene Schwächung der Bäume zurückzuführen. Hierdurch ist die Stand- und Bruchsicherheit oft nicht mehr gewährleistet. Die betreffenden Bäume sind in der Regel mit einem gelben „F“ gekennzeichnet.
Hingegen stellt ein gelber Punkt auf Bäumen keine Fäll-Markierung dar. Er dient vielmehr dazu die circa 550 so genannten Schadbäume im Stadtgebiet besser auffinden zu können, wenn das Gartenbauamt sie zwei Mal pro Jahr kontrolliert. Durch entsprechende Pflegmaßnahmen sollen diese Bäume möglichst lange erhalten bleiben.