Land führt Schwerpunkt-Kontrollen zur Einhaltung der Quarantänepflicht durch

Einsatzkräfte der Polizei und des kommunales Ordnungsamtes sowie Fahrausweisprüfer des KVV kontrollieren im Stadtgebiet von Karlsruhe die Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Foto: Lutterbach/KVV

Einsatzkräfte der Polizei und des kommunales Ordnungsamtes sowie Fahrausweisprüfer des KVV kontrollieren im Stadtgebiet von Karlsruhe die Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Foto: Lutterbach/KVV

„Die kommenden Wochen sind entscheidend. Das Virus hat nichts von seiner Gefährlichkeit eingebüßt. Und es kommt jetzt wirklich auf jede und jeden Einzelnen an“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am heutigen Montag in Stuttgart.

Er appellierte zusammen mit dem Stellvertretenden Ministerpräsidenten und Innenminister Thomas Strobl an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger. Minister Thomas Strobl erklärte: „Die Corona-Pandemie hat den Menschen schon viel abverlangt. Die besten Kämpferinnen und Kämpfer gegen die Pandemie sind aber die Bürgerinnen und Bürger. Wer sich an die Hygieneregeln hält, Maske trägt, Abstand hält, trägt wesentlich dazu bei, die Seuche zu stoppen.“ Gesundheitsminister Lucha wies zudem darauf hin, dass die behördlich angeordneten Maßnahmen zwingend einzuhalten seien, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und lokale Ausbrüche zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund kündigten Lucha und Strobl eine Schwerpunktaktion zur Überwachung der von den Gesundheitsbehörden verhängten Quarantänemaßnahmen in Baden-Württemberg an. Die rigorose Einhaltung der Quarantäneverpflichtungen sei eine der unabdingbaren Voraussetzungen dafür, dass unsere Gesellschaft das Corona-Virus wieder eindämmen und zurückdrängen könne. Das Konzept sieht vor, dass die Kommunen – konkret die für die Überwachung des Infektionsschutzes zuständigen Ortspolizeibehörden – vom 21. Oktober bis einschließlich 22. Oktober 2020 die Quarantäneverpflichtung verstärkt überprüfen werden. Sofern begründeter Bedarf besteht, kann im Einzelfall auf Ersuchen der Polizeivollzugsdienst die Maßnahmen der Ortspolizeibehörde zum Schutz der Bediensteten begleiten.

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