Aktuell haben von den knapp 206.000 Wahlberechtigten der Fächerstadt über 35.000 Briefwahlunterlagen angefordert. Dies sind bereits zum heutigen Zeitpunkt mehr als bei der Bundestagswahl 2009, bei der insgesamt 34.900 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen angefordert hatten. Vor dem Hintergrund der bereits heute „satten Nachfrage“ erwartet Wahlamtsleiterin Dr. Edith Wiegelmann-Uhlig, „dass bis zum Wahltag fast ein Fünftel der Wahlberechtigten ihre Stimme per Brief abgeben will“.
Wer per Briefwahl wählen möchte, hat bis Freitag, 20. September 2013, die Möglichkeit, dies zu beantragen. Anträge können persönlich in einer der Briefwahlausgabestellen, online unter www.karlsruhe.de oder schriftlich mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gestellt werden.
Wahlbrief rechtzeitig zur Post geben
Das Briefwahlbüro im Ständehaus, Ständehausstraße 2, hat bis Donnerstag, 19. September 2013, arbeitstäglich von 8 bis 17 Uhr, am Freitag, 20. September 2013, bis 18 Uhr geöffnet. Anträge nehmen außerdem Bürgerbüros und Ortsverwaltungen zu deren Öffnungszeiten entgegen. Überall dort hat der Wähler auch die Möglichkeit, vor Ort seine Stimmabgabe per Brief vorzunehmen. Das Wahlamt weist darauf hin, dass Wähler bei schriftlicher Beantragung unbedingt die nur noch kurze Frist für die Postzustellung einkalkulieren und beachten sollten, dass sämtliche Wahlbriefe am Wahltag bis spätestens 18 Uhr beim Wahlamt vorliegen müssen. Insbesondere Wähler, die einen Postversand ihres Wahlbriefs beabsichtigen, werden daher gebeten, spätestens am Donnerstag, 19. September, den roten Wahlbrief zurückzusenden. Die Stimmenauszählung der Briefwähler erfolgt am Wahlabend ab 18 Uhr - zeitgleich mit der Auszählung der Urnenwähler in den Wahllokalen - zentral in der Weiherhofhalle in Durlach.
Wahlpräsentation im Bürgersaal
Zur Wahlpräsentation lädt die Stadt Karlsruhe für Sonntag, 22. September 2013, ab 18 Uhr interessierte Bürgerinnen und Bürger in den Bürgersaal des Rathauses am Marktplatz ein. Zu dieser Veranstaltung werden auch Kandidaten und Parteienvertreter erwartet. Das Wahlamt rechnet damit, dass Kreiswahlleiter OB Dr. Frank Mentrup nach Auszählung sämtlicher 194 Urnen- und 60 Briefwahlbezirke gegen 21.30 Uhr das vorläufige amtliche Endergebnis für Karlsruhe verkünden kann. Wer sich zu Hause über Zwischenstände der Wahlauszählung (ab ca. 18.30 Uhr) und später über das vorläufige Endergebnis der Bundestagswahl im Wahlkreis 271 Karlsruhe-Stadt informieren will, kann dies über einen Link auf der städtischen Homepage www.karlsruhe.de. Daneben gibt es speziell für kleine mobile Endgeräte wie Smartphones eine Web-App (s. Links).
Über 1.900 Helfer im Einsatz
Das Stadtgebiet Karlsruhe umfasst bei der Bundestagswahl einen der bundesweit insgesamt 299 Bundestagswahlkreise. Allein zur Durchführung der Wahl im Wahlkreis 271 Karlsruhe-Stadt sind am Wahltag mehr als 1.900 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz, verteilt auf 194 Urnenwahlbezirke in 79 Wahlgebäuden sowie auf 60 Briefwahlvorstände.
In welchem Wahllokal und Wahlraum der Wahlbezirk eingerichtet ist, in dessen Wählerverzeichnis der/die jeweilige Wahlberechtigte eingetragen wurde, ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen, die den Wahlberechtigten bis Ende August zuging. Außerdem ist dort ersichtlich, ob der jeweilige Wahlraum barrierefrei zugänglich ist. Die Wahlbenachrichtigung ist am Wahltag im Wahllokal vorzulegen. Die Wählerinnen und Wähler sollten außerdem ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen, um sich ausweisen zu können. Das Wahlamt weist darauf hin, dass Personen, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben wahlberechtigt zu sein, sich zur Klärung der Wahlberechtigung umgehend mit dem Briefwahlbüro der Stadt Karlsruhe unter Telefon 0721 / 133-1250 in Verbindung setzen sollten.
Generell können Wahlberechtigte nur in dem auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahlbezirk, in dem sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, an der Wahl teilnehmen. Eine Ausnahme hiervon liegt nur dann vor, wenn Personen im Besitz eines sogenannten Wahlscheines sind, der auf Antrag vom Wahlamt der Stadt Karlsruhe ausgestellt wird. Unter Vorlage dieses Wahlscheins sowie ihres Personalausweises oder Reisepasses können Wahlberechtigte in einem beliebigen Wahllokal des Stadtgebiets zur Wahl gehen. Für gehbehinderte Wahlberechtigte, deren Wahlraum nicht barrierefrei zugänglich ist, bietet sich auf diese Weise beispielsweise die Möglichkeit, in einem anderen, barrierefreien Wahllokal des Stadtgebietes ihre Stimme abzugeben.
Wer sich informieren möchte, welchem Wahlbezirk seine Anschrift (Straße und Hausnummer) zugeordnet ist beziehungsweise ob der entsprechende Wahlraum barrierefrei zugänglich ist, kann hierfür neben den Angaben auf der Wahlbenachrichtigung - auch den Wahllokalfinder nutzen, der im Internet unter www.karlsruhe.de zur Verfügung steht. Dort ist ebenfalls eine Übersicht aller barrierefreien Wahllokale der Stadt Karlsruhe abrufbar.
Die Wähler haben zwei Stimmen
Wie bei sonstigen Wahlen und Abstimmungen haben die Wahllokale auch bei der Bundestagswahl am 22. September in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Im Wahllokal wird den Wählerinnen und Wählern zunächst der Stimmzettel ausgehändigt, den sie geschützt vor Blicken in der Wahlkabine ausfüllen und so falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Stimmzettelumschläge werden für die Bundestagswahl in den Wahllokalen vor Ort nicht verwendet.
Bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme entscheiden sie, welche Bewerberin / welcher Bewerber als Direktkandidat/in für den Wahlkreis 271 Karlsruhe-Stadt unmittelbar in den 18. Deutschen Bundestag einziehen soll. Die Zweitstimme, auch als Parteistimme bezeichnet, ist ausschlaggebend für den Parteienproporz und somit für die Sitzverteilung im neu zu wählenden Deutschen Bundestag.