Meldebehörde gibt Daten weiter - Widerspruch bis zum 15. April möglich

Stadt Karlsruhe

Nach dem Meldegesetz von Baden-Württemberg darf die Meldebehörde des Ordnungs- und Bürgeramts (OA) Namen, Doktorgrade und Anschriften der Einwohner sowie Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubiläen (90. und 100. Geburtstag, Goldene und Eiserne Hochzeit) veröffentlichen und an die Medien für die Veröffentlichung übermitteln.

Weiter darf die Meldebehörde an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften Daten von Familienangehörigen übermitteln, die nicht derselben wie das jeweilige Mitglied oder keiner Religionsgemeinschaft angehören. Wie das OA weiter mitteilt, kann es auch Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschrift der volljährigen Einwohner in entsprechenden Nachschlagewerken selbst veröffentlichen oder an den Karlsruher Adressbuchverlag weitergeben.

Auskünfte über das Melderegister erteilt das OA nur im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit an Behörden sowie an öffentliche und nichtöffentliche Stellen. Bei letzteren beschränkt sich die kostenpflichtige Melderegisterauskunft auf Familiennamen, Vornamen und Anschrift.

Das Meldegesetz sieht ein Widerspruchsrecht der Betroffenen vor. Wer keine Weitergabe seiner Daten an Medien, Religionsgemeinschaften oder Adressbuchverlage will oder der Melderegisterauskunft zu seiner Person im Internet über das zentrale Melderegister widersprechen möchte, sollte dies bis zum 15. April 2013 dem Ordnungs- und Bürgeramt mitteilen.

Der Widerspruch ist per Post an die Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt, 76124 Karlsruhe, möglich, per Telefax unter der Nummer 0721 / 133-3309 oder per E-Mail an info(at)oa.karlsruhe.de. Diejenigen, die bereits bei ihrer Anmeldung oder in früheren Jahren die Weitergabe von Daten abgelehnt haben, müssen keine erneute Mitteilung abgeben.

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