Mit Beginn des Schuljahres 2013/14 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis 30. September 2013 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Die zwischen dem 1. Oktober 2006 und 30. September 2007 geborenen Kinder müssen daher in der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule angemeldet werden. Die zuständige Grundschule lässt sich im Internet über die Adresse www.karlsruhe.de/b2/schulen/grundschulsuche.de ermitteln.
Eltern im Bereich der Stadt Karlsruhe werden gebeten, folgenden Anmeldetermin wahrzunehmen: Mittwoch, 13. März 2013, 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr.
Zusätzlich stehen die Öffnungszeiten der einzelnen Schulsekretariate zur Verfügung. Eltern müssen die Geburtsurkunde der Kinder oder das Familienstammbuch mitbringen und alle anzumeldenden Kinder sollen möglichst persönlich vorgestellt werden.
Vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2007 und dem 30. Juni 2008 geboren sind, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden. Sie erhalten dann den Status eines schulpflichtigen Kindes. Voraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes, die nach wie vor von der Schulleitung - gegebenenfalls unter Einbeziehung eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens und eines Gutachtens des Gesundheitsamts - festgestellt wird. Ansonsten wird das Kind vom Schulbesuch zurückgestellt.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung oder der Zurückstellung vom Schulbesuch. Die Schulleiterinnen beziehungsweise Schulleiter erteilen entsprechende Auskunft.
Kinder, die eine Privatschule besuchen und dort angemeldet werden, müssen zuvor an der zuständigen Grundschule unter Vorlage des entsprechenden Nachweises abgemeldet werden.
Auch erkrankte oder behinderte Kinder müssen angemeldet werden.
Regelung für die Südstadt Für den Bereich Südstadt gilt aufgrund der zum Schuljahr 2013/14 neu eingerichteten Grundschule in der Südstadt-Ost folgende Regelung:
- Kinder aus dem Wohngebiet zwischen Schützen- und Kriegsstraße gehören zum Schulbezirk der Hans-Thoma-Grundschule und werden dort angemeldet.
- Kinder aus dem Wohngebiet folgender Straßen gehören zum Schulbezirk der Nebenius-Grundschule und werden dort angemeldet:
Am Stadtgarten, Dorotheastraße, Elisabeth-Großwendt-Straße, Fautenbruchstraße, Häusserstraße, Hermannstraße, Karl-Hoffmann-Straße, Lauterbergstraße, Mittelbruchstraße, Nebeniusstraße, Philipp-Reis-Straße, Rotteckstraße, Schützenstraße, Stuttgarter Straße, Treitschkestraße, Wasserwerkstraße, Werderplatz, Werderstraße, Winterstraße, Zimmerstraße
Augartenstraße 2-88 und 1-91, Bahnhofsplatz 2, Ettlingerstraße 9-111 und 12-22, Henriette-Obermüller-Straße 2-22, Kriegstraße 1-3, Langenbruchweg 25, Ludwig-Erhard-Allee 4, Luisenstraße 1-99 und 2-72, Marienstraße 33-107 und 34-98, Morgenstraße 1-57 und 4-42, Poststraße 2-8, Rüppurrer Straße 9-89 und 26-136, Rankestraße 1-5 und 2-20a, Scherrstraße 2-22, Wilhelmstraße 25-85 und 22-86, Wolfartsweier Straße 26a- 48.
Anmeldung zur Grundschule Südstadt-Ost am 2. Februar 2013 Kinder aus dem Wohngebiet folgender Straßen gehören zum Schulbezirk der Grundschule Südstadt-Ost, werden jedoch aufgrund der "besonderen Situation" ausnahmsweise im Südwerk-Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, 76137 Karlsruhe, am Samstag, 2. Februar 2013, von 8 Uhr bis 16 Uhr angemeldet. Die Eltern werden in einem gesonderten Schreiben informiert:
Amalie-Baader-Straße, Anna-Lauter-Straße, Gerveniustraße, Hedwig-Kettler-Straße, Klara-Siebert-Straße, Luise-Riegger-Straße, Marie-Baum-Straße, Marie-Juchacz-Straße, Melitta-Schöpf-Straße, Rahel-Straus-Straße, Sybelstraße
Luisenstraße 74-82 und 103-117, Scherrstraße 1-23, Rankestraße 7-9 und 22-24, Henriette-Obermüller-Straße 1-35, Augartenstraße 93-95.
Grundsätzlich gilt: Die Aufnahme in eine bestimmte Schule kann eingeschränkt werden, wenn die Bildung zusätzlicher Eingangsklassen auf Dauer nicht gewährleistet ist.