Traditionell wird der Jahreswechsel mit einem Feuerwerk gefeiert. Weil Kracher, Böller und Raketen aber nicht nur Spaß machen, rät das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe schon jetzt mit Blick auf den Verkauf nach Weihnachten zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern.
„Die Gefahren sind nicht zu unterschätzen“, weist Amtsleiter Dr. Björn Weißeauf alljährlich auftretende Verletzungen und Brände mit teilweise hohen Sachschäden hin. Vor allem kranke und ältere Menschen hätten zudem unter dem Lärm zu leiden. Nach der Sprengstoffverordnung dürften keine Feuerwerkskörper in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheim sowie Reet- und Fachwerkhäusern abgebrannt werden. „Gefahren gehen aber auch häufig von Feuerwerkskörpern aus, die in Deutschland nicht zugelassen sind, weil sie die Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Materialforschung und -prüfung nicht erfüllen (BAM)“, empfiehlt Weiße nur Pyrotechnik zu verwenden, die die BAM-Zulassung der Kategorie 1 oder 2 trägt. Feuerwerkskörper der Kategorie 1, hierzu gehören Knallerbsen und Wunderkerzen, dürfen nur an Personen verkauft werden, die älter als zwölf Jahre sind. Bölller, Fontänen und Raketen, die zur Pyrotechnik der Kategorie 2 zählen, dürfen erst ab dem 18. Lebensjahr gekauft und gebraucht werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt.