Veröffentlichung und Übermittlung von Einwohnerdaten

Stadt Karlsruhe

Einwohner können Widerspruch gegen automatische Datenweiterleitung einlegen.

Das Ordnungs- und Bürgeramt (OA) darf verschiedene Daten aus Melderegisterdaten weitergeben. Wer eine Weitergabe seiner Daten nicht wünscht oder der Auskunft über seine Person über das Meldeportal im Internet widersprechen möchte, kann dies bis zum 15. September dem Ordnungs- und Bürgeramt schriftlich, Adresse: Postfach 76124 Karlsruhe,  mitteilen. Dies geht auch per Fax unter 0721/133-33 09 oder per E-Mail an info(at)oa.karlsruhe.de.

So darf das OA Namen, Doktorgrade, Anschriften, Tag und Art eines Alters- oder Ehejubilars veröffentlichen und an Presse und Rundfunk weitergeben. An öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften dürfen Namen, Geburtstag, Geschlecht, Anschrift, Zugehörigkeit einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, Übermittlungssperren und Sterbetag von Familienangehörigen übermittelt werden. Widerspricht der Bürger dieser Regelung, darf dennoch weitergegeben werden, dass der Ehegatte einer steuererhebenden Religionsgesellschaft angehört, soweit dies zutrifft.

Das OA kann außerdem Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschrift der volljährigen Einwohner an den Karlsruher Adressbuchverlag weiterleiten.

Melderegisterauskünfte können kostenpflichtig in schriftlicher und elektronischer Form - über das Meldeportal im Internet - erteilt werden. Auskünfte dieser Art werden nur an Behörden, öffentliche sowie nichtöffentliche Stellen erteilt. Letztere erhalten ausschließlich Informationen über Familiennamen, Vornamen und Anschriften.

Wurde die Datenweitergabe bereits bei der Anmeldung oder in der Vergangenheit abgelehnt, muss der Wunsch nicht erneut mitgeteilt werden.

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