Im Herbst und Winter Bäume und Sträucher zurückschneiden

Stadt Karlsruhe

Naturschutzbehörde und Gartenbauamt beraten.

Damit die Karlsruherinnen und Karlsruher ab dem kommenden Frühjahr wieder Freude und Erholung in ihren Gärten finden, sollten sie jetzt ihre Sträucher, Hecken und Bäume zurückschneiden. Das Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe macht darauf aufmerksam, dass überwüchsige und zu groß gewordene Sträucher und Hecken von Oktober bis Februar bis zu den Grundstücksgrenzen zurückgeschnitten und überhängende Bäume bis zu einem Lichtraumprofil von viereinhalb Meter hochgeastet werden müssen. Für die Laubreste bietet die Stadt Karlsruhe seit diesem Monat bis Freitag, 14. Dezember 2012, die Laubsackaktion an. Laubsäcke mit kompostierbarem Material werden einmal pro Woche in den Stadtteilen abgeholt (s. unten „Artikel zum Thema“).

Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung der Bäume sind über das ganze Jahr hindurch zulässig und erwünscht. Generell sind besonders die Belange des Natur- und Artenschutzes zu beachten. Die Bäume sollen nur in den Wintermonaten beziehungsweise außerhalb der Brut- und Setzzeit gefällt werden. Die Stadt empfiehlt Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzern, sich vor der Fällung zu vergewissern, dass keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wildlebender Tiere betroffen sind. Sollte dies der Fall sein, bedarf es einer Prüfung. Nähere Informationen dazu sind bei der Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer 0721 / 133-3041 oder -3043 verfügbar.

Grundsätzlich muss bei allen Aktivitäten die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe beachtet werden. Sie besagt unter anderem, dass alle Bäume im Stadtgebiet, die einen Meter über dem Erdboden einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter haben, unter Schutz stehen. Mehr Informationen gibt es im Internet unter www.karlsruhe.de (Stichwort: Baumschutzsatzung) oder telefonisch beim Gartenbauamt unter der Rufnummer 0721 / 133-67 53.

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