Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß Karlsruher Innenentwicklungskonzepts (KAI) mindestens 30 % der Wohnflächen für geförderten Wohnungbau bereitzustellen, die sich in die Segmente „Sozialer Mietwohnungsbau“, „Preiswerter Mietwohnungsbau“ und „Preiswertes Wohneigentum“ aufteilen.
Seit 2014 ist das KAI in Kraft, vom Gemeinderat zuletzt am September 2017 novelliert. „Was ist seitdem in den knapp neun Jahren in Durlach geschehen?“, fragt Andreas Seidler (AfD). Laut der Stadtverwaltung wurde bisher noch kein entsprechendes Planungsverfahren abgeschlossen, „sodass bisher noch keine Flächen für den geförderten Wohnungsbau geschaffen wurden“.
In zwei derzeit laufenden Bebauungsplanverfahren in Durlach wird das KAI nunmehr angewendet, eines davon ist das derzeit in der Öffentlichkeit stehende Planungsverfahren „An der Straße zur Gießerei“ auf dem ehemaligen BMD-Gelände (siehe Artikel zum Thema): „Dort sollen ein Drittel von geschätzt 150 bis 180 Wohnungen sozial gefördert werden, wobei die Hälfte dieses Drittels (25 bis 30 Wohnungen) Sozialwohnungen, die andere Hälfte ‚preiswerte‘ Mietwohnungen werden sollen. Jedoch sind auf dem Areal nur ca. 40 % der Geschossflächen für Wohnraum vorgesehen, dagegen 60 % für Laden- und Büroflächen“, so Seidler. Neu überplanbare Grundstücke sind knapp – deshalb sei das KAI mangels neu ausgewiesender Planungsgebiete in Durlach bisher wirkungslos geblieben.
„Wohnraum ist knapp. Laden- und Büroflächen weisen dagegen derzeit merkliche Leerstandsquoten auf. Ist es nicht im Interesse der Bürger, dass die Kommunalpolitik beim BMD-/Schwabe-Areal auf eine höhere Wohnraumquote dringt? Ich meine: ja“, so Seidler abschließend.