Regierungspräsidium genehmigt Karlsruher Doppelhaushalt 2022/23 mit Einschränkungen

Karlsruher Rathaus. Foto: cg

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Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat am 15. Februar 2022 den Doppelhaushalt der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 genehmigt.

Die Kommunalaufsicht im Regierungspräsidium konnte nach der Prüfung des umfangreichen Zahlenwerks die Gesetzmäßigkeit des Doppelhaushalts bestätigen. Aufgrund der weiterhin schwierigen Haushaltslage der Stadt Karlsruhe wurde die Genehmigung aber mit Einschränkungen und Auflagen erteilt.

So kann die von der Stadt geplante Neuverschuldung in Höhe von 278 Millionen Euro für 2022 und 286 Millionen Euro für 2023 nur in Höhe von jeweils 200 Millionen Euro je Haushaltsjahr realisiert werden. Damit soll die sich in Richtung von einer Milliarde Euro ansteigende Verschuldung der Stadt abgebremst werden. Ursache für die steigende Verschuldung ist eine anhaltend hohe Investitionstätigkeit bei nicht ausreichender Eigenfinanzierungskraft.

Im Ergebnishaushalt, der alle Erträge und Aufwendungen eines Haushaltsjahres enthält, erwartet die Stadt Karlsruhe in beiden Jahren ein negatives Gesamtergebnis. In 2022 minus 58,1 Millionen Euro und in 2023 minus 48,1 Millionen Euro. Der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich gelingt der Stadt nur durch den Einsatz von Rücklagen aus vergangenen Jahren. Da die Stadt Karlsruhe auch in den folgenden Jahren des Finanzplanungszeitraums hohe Defizite erwartet, muss sie zudem das 2021 vom Regierungspräsidium auferlegte Haushaltssicherungskonzept mit dem Ziel der Reduzierung oder Vermeidung der Fehlbeträge weiterentwickeln und fortführen.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe erwartet von der Stadt nun vor allen Dingen nachhaltig wirkende strukturelle Maßnahmen zum Ausgleich des Haushalts und zur Reduzierung der vorgesehenen Kreditaufnahmen. Im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung soll die Stadt dabei selbst entscheiden können, durch welche konkreten Maßnahmen die vorgegebenen Ziele erreicht werden sollen.

Der gesetzliche Handlungsrahmen ergibt sich dabei aus der unterschiedlichen Wertigkeit der kommunalen Aufgaben und aus den grundlegenden gemeindewirtschaftsrechtlichen Vorschriften. Das bedeutet, dass die nicht auf gesetzlicher Verpflichtung beruhenden Subventionen und andere freiwillige Leistungen abzubauen sind und der Standard bei der Erfüllung der Pflichtaufgaben auf das unbedingt Notwendige hin zu untersuchen ist.

Genehmigung mit Einschränkungen als Chance begreifen

Den städtischen Entscheiderinnen und Entscheidern war bereits bei der Planaufstellung bewusst, dass dieser Doppelhaushalt 2022/2023 ein Übergangshaushalt werden wird, den intensive Maßnahmen zur Haushaltssicherung begleiten müssen. „Das frühzeitige Reagieren hat nunmehr zur Genehmigung des Doppelhaushalts geführt“ so Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup in einer ersten Reaktion nach Erhalt des RP-Schreibens. So hatte die Stadt Karlsruhe bereits in 2021 mit Blick auf den anstehenden Doppelhaushalt in einer ersten und zweiten Stufe unter anderem konkrete Bewirtschaftungsregelungen und ein Zehn-Punkte-Programm aufgestellt. Weitere Konsolidierungsmaßnahmen werden nun folgen.

„Mit den Einschränkungen durch das RP Karlsruhe, insbesondere bei den Kreditermächtigungen, mussten wir rechnen“, meinte Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz. Hierauf habe sie bereits mehrfach und zuletzt in ihrer Haushaltsrede hingewiesen, betonte die Finanzdezernentin. Welche Auswirkungen die Einschränkungen bei den Kreditermächtigungen konkret haben werden, wird nunmehr innerhalb der Stadtverwaltung aufzuarbeiten sein.

Instrumentenkoffer zur Haushaltskonsolidierung

Mit dem Ziel, den städtischen Haushalt wieder auf Kurs zu bringen, beginnt nun die dritte Stufe, in die alle Dienststellen und die Beteiligungsgesellschaften eingebunden werden. Auf jeden Fall müssen die Anstrengungen, den Ergebnishaushalt wieder auszugleichen, weiter intensiviert werden. Aktuell schließen auch die Finanzplanungsjahre bis 2026 nicht mit einem Haushaltsausgleich ab.

Mit einem Instrumentenkoffer als Leitlinie wird die Stadt nun daran gehen, die Aufwendungen zu reduzieren. Es gilt, Maßnahmen zu erarbeiten, um nach erfolgter Aufgabenkritik zu einem geringeren Budget für Personal-, Sach- und Transferaufwendungen zu kommen. Hierzu fand schon ein erster Austausch innerhalb der Bürgermeister-Riege und in der nichtöffentlichen Strukturkommission statt. Kommende Woche beraten die städtischen Finanzexperten gemeinsam mit Amtsleiterinnen und Amtsleitern sowie Geschäftsführungen über den weiteren Haushaltssicherungsprozess.

Nicht zuletzt die aktuellen Einschränkungen in der Kreditermächtigung rücken neben der jährlichen Bewirtschaftung des Haushalts die zukünftigen Investitionen verstärkt in den Fokus. Aktuell schafft es die Stadt Karlsruhe nicht, ausreichend Liquidität zu erwirtschaften. Das heißt: Die vorgesehenen Investitionen können zu großen Teilen nicht mit Eigenmitteln finanziert werden. Zukünftig, so auch die Vorgabe des RP Karlsruhe, wird die Stadt Karlsruhe noch stärker bei ihren Investitionsvorhaben priorisieren müssen, um die bislang vorgesehenen Kreditermächtigungen deutlich zu reduzieren.

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