Fußball-EM: Public Viewing in Biergärten

Gemeinsames Fußballschauen auf dem Durlacher Altstadtfest 2014. Foto: cg

Gemeinsames Fußballschauen auf dem Durlacher Altstadtfest 2014. Foto: cg

TV-Übertragungen müssen vom Ordnungsamt genehmigt sein.

Die Fußballfans hoffen auf ein neues Sommermärchen, wenn Jogis Jungs vom 10. Juni bis 10. Juli 2016 bei der EM in Frankreich um den Titel kämpfen. In vielen Gaststätten und Biergärten sollen auch in diesem Jahr EM-Spiele auf Leinwänden und Fernsehgeräten übertragen werden. Für die Wirte gibt es dabei einiges zu beachten.

„Schon jetzt möchten wir alle interessierten Gastronomen darauf hinweisen, dass Übertragungen von EM-Spielen im Bereich von gastronomischen Sitzterrassen genehmigungspflichtig sind“, informiert Dr. Björn Weiße, der Amtsleiter des Ordnungs- und Bürgeramts (OA). Dies gelte unabhängig davon, ob sich diese Sitzterrassen auf öffentlicher oder privater Fläche befinden. Damit der Lärm von feiernden Fußballfans nicht zu Problemen mit der angrenzenden Nachbarschaft führt, hat das OA bereits zur Fußball-WM 2014 Richtlinien ausgearbeitet, die auch 2016 wieder gelten und für ein geregeltes und möglichst konfliktfreies Miteinander sorgen sollen. Dazu gehört, dass keine generelle Erlaubnis für Live-Übertragungen im Freien erteilt wird. Gastronomen, die ein entsprechendes Angebot planen, müssen eine Genehmigung  beantragen.

„Alle wichtigen Angaben, welche Spiele übertragen und wie viele Fernsehgeräte, Beamer und Leinwände aufgestellt werden, sollten genannt sein, um Rückfragen zu vermeiden und eine schnelle Antragsbearbeitung zu ermöglichen“, weißt Weiße darauf hin, dass jeweils eine Einzelfallprüfung durchgeführt wird. Dabei gelte es, einen Kompromiss zu finden, zwischen dem Wunsch der Nachbarn nach einer möglichst ungestörten Nachtruhe und dem Wunsch der Fans, die Fußballspiele mit Gleichgesinnten erleben zu können.

Finalspiele, die um 21 Uhr beginnen und die eventuell in die Verlängerung gehen, dürfen bis zum endgültigen Abpfiff im Freien angesehen werden, auch über das eigentliche Ende der Sperrzeit hinaus. Für die Mehrheit der Spiele wird diese Option allerdings nicht greifen, das Ende aller Vorrundenspiele und auch mehrerer Finalspiele ist jeweils innerhalb der regulären Außenbewirtungszeiten zu erwarten.

„Mit diesen Rahmenbedingungen und einem gewissen Maß gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständnis füreinander“, geht Weiße davon aus, dass „die Fußball-EM auch in ein Karlsruhe ein tolles Erlebnis wird“.

Weitere Informationen

Die formlosen Anträge sind beim Ordnungs- und Bürgeramt, Kaiserallee 8, 76124 Karlsruhe, Fax: 0721/133-3290 oder per E-Mail an gaststaetten(at)oa.karlsruhe.de zu stellen. Auskünfte gibt es unter Telefon 0721/133-3244 oder -3245.

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