Finanzämter verabschieden sich von der Kraftfahrzeugsteuer

Finanzamt Karlsruhe-Durlach

Ab dem 4. April 2014 wird die Kraftfahrzeugsteuer von den

Hauptzollämtern verwaltet und eingezogen.

Seit Mitte Februar 2014 übernimmt der Bund stufenweise die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern. Stichtag für die Übernahme der Verwaltung in Baden-Württemberg ist der 4. April 2014.

Bis zum 4. April 2014 stehen den Fahrzeughaltern – neben den örtlichen Zulassungsstellen – wie gewohnt die Finanzämter als Ansprechpartner für die Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung. Danach übernehmen die Hauptzollämter diese Aufgabe. Das in Zukunft zuständige Hauptzollamt kann über das Internetangebot der Zollverwaltung unter www.zoll.de ermittelt werden. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Kraftfahrzeugs und für den Halterwechsel bleiben nach wie vor die Zulassungsstellen der Landratsämter zuständig.

Die von den Finanzämtern erteilten Kraftfahrzeugsteuerbescheide behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Der Lastschrifteinzug wird automatisch umgestellt. Insoweit ist von den Fahrzeughaltern nichts zu veranlassen. Wer allerdings am Lastschriftverfahren nicht teilnimmt und seine Kraftfahrzeugsteuer zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt selbst überweist, muss ab dem 4. April 2014 an die Bundeskasse zahlen.

Die Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer betrifft in Baden-Württemberg über 8 Millionen angemeldete Fahrzeuge mit einem Kraftfahrzeugsteueraufkommen von jährlich ca. 1,2 Milliarden Euro. Jedes Jahr müssen dafür ca. 2,7 Millionen An-, Um- und Abmeldungen in Kraftfahrzeugsteuerbescheiden berücksichtigt und verarbeitet werden. Die Bediensteten der Zollverwaltung wurden im Laufe des vergangenen Jahres für diese Tätigkeit ausgebildet und im Rahmen von Hospitationen in den Finanzämtern in die neuen Aufgaben eingewiesen.

Bereits seit dem 1. Juli 2009 steht die Ertrags- und Verwaltungshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer dem Bund zu. Die Finanzämter als Landesfinanzbehörden verwalten seither die Kraftfahrzeugsteuer im Auftrag des Bundes. Für die Kraftfahrzeughalter im Bezirk des Finanzamts Karlsruhe-Durlach ist bislang das Finanzamt Karlsruhe-Stadt zuständig. Im beigefügten Hinweisblatt des Zolls finden sich die neu zuständigen Stellen für die hiesigen Kraftfahrzeughalter.

Weitere Informationen

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