Antrag
Die Verwaltung möge in einer Ortschaftsratssitzung erläutern, welche Anforderungen für öffentliche Veranstaltungen laut Gesetz unabdingbar sind.
Begründung
Seit vielen Jahren organisieren Vereine auf öffentlichen Plätzen ganz verschiedene Veranstaltungen – und dies ohne besondere Probleme von seiten der Stadtverwaltung. In jüngster Zeit werden aber Auflagen, Vorschriften und vielseitige, nur Juristen verständliche Texte mit der Genehmigung verbunden. So werden nun plötzlich Feuerlöscher von allen Vereine verlangt. Ebenso die Kennzeichnung von Fluchtwegen, die Anschaffung von Fluchtwegeschildern, die Benennung von Fluchtwegehelfern, Versicherungen mit Bestätigung des Versicherers für die jeweilige Veranstaltung.
Die Vereinsfeste fördern den Zusammenhalt in der Gesellschaft und sind hierfür unterstützungswürdig gerade von Seiten der Verwaltung. Deshalb ist die Stadt für die Vereine in der Pflicht, wenn Versicherungen aus Gesetzesgründen erforderlich sein sollten.
Wieso muss eine Genehmigung 10 bis 20 Seiten umfassen mit Dingen, die ein normal Sterblicher kaum versteht? Man hat den Eindruck, dass unabhängig von der Veranstaltung alle möglichen Computertextbausteine in jede Genehmigung genommen werden, ob sinnvoll oder nicht. Genügt nicht bei den Genehmigungen ein Satz “Die Verwaltung lehnt jede Haftung ab, der Veranstalter ist für alles verantwortlich“?
Wenn hier nicht reduziert wird und nur eine Genehmigungsseite ausgestellt wird mit den für die jeweilige Veranstaltung wichtigen Hinweisen, wird jede ehrenamtlich Arbeit abgewürgt. Dies kann nicht im Sinne der Kommune sein!
Man hat den Eindruck, die negativen Duisburger Erfahrungen mit Toten bei einer Massenveranstaltung werden gedankenlos auf die lokale Ebene gespiegelt, wo es nur um begrenzte, kleine Veranstaltungen geht.
Unterzeichnet von:
Dr. Angelika Fink-Sontag
Dr. Horst Dilger
Dr. Jan Kowalski
Dipl.-Ing. Günther Malisius