Kradfahrer ohne Führerschein leistet Widerstand – Polizei sucht Zeugen

Polizeibericht Durlach

Erheblichen Widerstand leistete am Montagnachmittag (18. November 2013) ein Motorradfahrer, als er wegen überhöhter Geschwindigkeit von einer Zivilstreife kontrolliert werden sollte.

Der 31-jährige Mann fuhr gegen 14.50 Uhr in der Pfinzstraße auf seinem Zweirad mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit an einer Zivilstreife der Bereitschaftspolizei vorbei. Die Beamten fuhren dann über die Grötzinger Straße bis zur Neßlerstraße hinterher, wo der Kradfahrer seine Honda an einer roten Ampel anhalten musste.

Die Zivilpolizisten gaben sich in der Folge als Polizeibeamte zu erkennen, wobei ein Kontrollierender sich vor das Motorrad stellte. Einer Aufforderung, den Motor abzustellen, kam der 31-Jährige nicht nach. Stattdessen gab er plötzlich Vollgas und fuhr los. Der vor ihm stehende Beamte hielt sich dann geistesgegenwärtig an den Außenspiegeln fest, um nicht überrollt zu werden. Nach etwa drei Metern konnte sich der Polizist von dem Motorrad abstoßen, wodurch der Zweiradfahrer ins Straucheln kam und nach dem Überfahren des angrenzenden Bordsteins stürzte.

Als er nunmehr festgehalten werden sollte, wehrte er sich dagegen, trat in Richtung der Beamten und wollte mit seinem getragenen Sturzhelm Kopfstöße versetzen. Zu Verletzungen kam es in diesem Zusammenhang jedoch nicht. Letztlich konnte der renitente Mann vorläufig festgenommen und zum zuständigen Polizeirevier Durlach gebracht werden. Der mitgeschleifte Polizeibeamte erlitt eine leichte Verletzung am Daumen und blieb weiterhin dienstfähig; der 31-Jährige blieb den ersten Feststellungen nach unverletzt.

Das Motorrad wurde abgeschleppt. Außerdem mussten ausgelaufene Betriebsstoffe abgestreut werden. Wie sich auf der Wache herausstellte, war der in Durlach wohnhafte Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Zudem habe er eigenen Angaben zufolge am Wochenende Amphetamin konsumiert. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen.

Er wird sich nun nicht nur wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, Widerstand und gefährlicher Körperverletzung, sondern darüber hinaus vermutlich auch wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.

Das Polizeirevier Durlach schließt nicht aus, dass der Zweiradfahrer bereits vor seiner Kontrolle Verkehrsteilnehmer gefährdet hat. Mögliche Zeugen oder Geschädigte werden daher gebeten, sich unter Telefon 4907-0 zu melden.

Weitere Informationen

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