Durlacher Gastronomie: Mit Heizstrahlern durch die kalte Jahreszeit

Statt Heizpilze (siehe Bild) sollen energieeffizientere Infrarotstrahler eingesetzt werden. Foto: Harald Landsrath / Pixabay

Statt Heizpilze (siehe Bild) sollen energieeffizientere Infrarotstrahler eingesetzt werden. Foto: Harald Landsrath / Pixabay

Massive Umsatzeinbußen bei laufenden Fixkosten: Mit Sorge blicken die Karlsruher Gastronomen auf den nahenden Corona-Winter.

„Ein Wegbrechen der Gastronomie als belebendes Element in der Innenstadt hätte für Karlsruhe deutlich negative Auswirkungen. Gleiches gilt für die B-Zentren Durlach und Mühlburg“, so die Stadtverwaltung. Wegfallende Sitzplätze im Innenbereich aufgrund der verordneten Hygienemaßnahmen können nur durch weitere Nutzung des Außenbereichs kompensiert werden. Und um diese erweiterte Nutzung von Außenbestuhlungsflächen sowie Verwendung von Heizstrahlern in der kälteren Jahreszeit ging es heute im Gemeinderat.

Gestaltungssatzung in Durlach

Die Durlacher Altstadt mit ihrer Gestaltungssatzung musste dabei gesondert betrachtet werden. In den „Hinweisen zur Möblierung des öffentlichen Raums" wird in der Begründung der Satzung ein Verbot von Abgrenzungen, Abschrankungen, Sichtschutz, Raucherzelten und Heizpilzen ausgesprochen. Allerdings seien solche Hinweise nicht Regelungsgegenstand der Gestaltungssatzung. Sie dienen als Orientierung, unter welchen gestalterischen Voraussetzungen eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann. „Daher können durch die vorübergehende Aussetzung der in den Hinweisen zur Gestaltungssatzung ‚Altstadt Durlach‘ vom 15. November 2019 enthaltenen stadtgestalterischen Festlegungen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die dargestellten Nutzungen zu ermöglichen“, so die Stadt Karlsruhe.

Heizstrahler: Klimapolitische Argumente nicht relevant

Auch beim Thema „Heizstrahler“ argumentierte die Verwaltung im Sinne der Karlsruher Gastronomen. Kein gesetzliches Verbot – Mühlburg und Durlach bilden mit ihren Satzungen Ausnahmen – würde hierbei zum Tragen kommen: Klimapolitische Argumente seien nicht entscheidungsrelevant und bilden auch keinen zu berücksichtigen Bewertungsmaßstab für die Erteilung einer Sondernutzung. „Um den Bedürfnissen des Klimaschutzes auch in Zeiten der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, wird die Verwaltung bei den zu erteilenden Genehmigungen die Empfehlung aussprechen, bei der Verwendung von Heizstrahlern auf die Verwendung fossiler Energieträger zu verzichten“, so die Stadt. Vorzugsweise sollen elektronisch betriebene Infrarot-Heizstrahler unter Verwendung von Ökostrom genutzt werden.

Mit 25 Ja-Stimmen (CDU, SPD, AfD, FW|FÜR, FDP) und 18-Nein-Stimmen (GRÜNE, DIE LINKE, KAL/Die PARTEI) wurde im Gemeinderat mehrheitlich der Benutzung von Heizstrahlern in Mühlburg und Durlach bis Ende März 2021 zugestimmt.