Maskenpflicht an Wertstoffstationen und weiteren Annahmestellen

Sperrmüll (Symbolbild). Foto: cg

Sperrmüll (Symbolbild). Foto: cg

Amt für Abfallwirtschaft: Ab 2. November 2020 müssen Anliefernde einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus und den damit verbundenen Maßnahmen und Sicherheitsbestimmungen zu dessen Eindämmung gilt ab Montag, 2. November 2020, eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher der stationären Einrichtungen des Amts für Abfallwirtschaft (AfA).

Die Maskenpflicht erstreckt sich damit auf alle Wertstoffstationen, die beiden Schadstoffannahmestellen und die Kompostierungsanlagen. Das AfA bittet Bürgerinnen und Bürger überdies darum, sich an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu halten.