Fördergelder für Klimaschutz-Maßnahmen nutzen

Auch die Umstellung der Hallenbeleuchtung auf LED-Technik – wie hier bei der Turnerschaft Durlach – kann gefördert werden. Foto: cg

Auch die Umstellung der Hallenbeleuchtung auf LED-Technik – wie hier bei der Turnerschaft Durlach – kann gefördert werden. Foto: cg

Anträge nimmt das Bundesumweltministerium bis 31. März 2018 entgegen.

Seit Anfang Januar gibt es wieder die Möglichkeit, Klimaschutzprojekte über die Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums fördern zu lassen. Die Einreichungsfrist endet am 31. März, eine zweite Chance für Anträge gibt es vom 1. Juli bis 30. September 2018. Die Stadt Karlsruhe hat bereits mehrfach von der Richtlinie profitiert. Der Adressatenkreis reicht aber über Kommunen und kommunale Eigenbetriebe hinaus – auch lokale Akteure wie Hochschulen, kulturelle und kirchliche Einrichtungen oder gemeinnützige Sportvereine können Mittel beantragen.

Gefördert werden strategische Maßnahmen im Bereich Klimaschutzmanagement und -konzepte. Aussicht auf Zuschüsse haben aber auch ausgewählte investive Projekte wie die Umstellung von Außen-, Innen- und Hallenbeleuchtungen auf LED-Technik, der Austausch von Heizungspumpen oder Effizienzmaßnahmen in Rechenzentren und Serverräumen. Je nach Fall können die Zusagen bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten betragen.

Weitere Fördermöglichkeiten für energetisch wirksame bauliche oder technische Maßnahmen an Nichtwohngebäuden bietet das Programm „Klimaschutz-Plus“ des Landes Baden-Württemberg. Neue Anträge können voraussichtlich wieder ab April eingereicht werden.

Weitere Informationen

Ansprechbar sind zum Thema Förderung die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) unter der Telefonnummer 0721 / 480880 oder der städtische Umwelt- und Arbeitsschutz. Im Falle von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen hilft die KEK sogar kostenlos bei der Antragstellung.

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