FDP Durlach: Themen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen

FDP

Anfragen der FDP-Fraktion im Durlacher Ortschaftsrat – Pressemitteilung vom 28. Oktober 2014.

Zusammenarbeit Grundschulen mit Sportvereinen

    Anfrage

    • Wird von dem Angebot der Rahmenvereinbarung des Kultusministeriums „Kooperation Schule-Verein“ in Durlach Gebrauch gemacht?
    • Mit welchen Sportvereinen kooperiert die Schlossschule?
    • Wie viele Stunden umfassen die Angebote?

    Begründung

    Seit dem Frühjahr 2014 besteht ein neues schulisches Konzept des Kultusministeriums auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung für die Zusammenarbeit von Ganztagesschulen mit Sportvereinen. Im Rahmen des verpflichtenden Ganztagesbetriebs können die Schulen innerhalb eines vorgegebenen Zeitkontingents 50 % der zusätzlichen Lehrerwochenstunden monetarisieren und mit dem Geld Sportvereine für deren Einsatz vergüten bzw. das Geld für deren Übungsleiter einsetzen. Diese Möglichkeiten  sollten ausgeschöpft werden, um den Schülern nachmittags ein umfassendes Bewegungsangebot als Ausgleich zum platzgebundenen Lernen zu geben und gleichzeitig damit die Sportvereine zu unterstützen.

    Förderung von Kindern aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

    Anfrage

    Kann das Stadtamt mitteilen, wie viele Jugendliche in Durlach Förderungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes- bzw. aus dem Landesjugendplan erhalten?

    Begründung

    Um die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, haben Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zusätzlich zum Regelbedarf u.a. aus Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld Anspruch auf Unterstützung z.B. in Form von monatlichen Zahlungen von 10 € zur finanziellen Unterstützung für die Mitgliedschaft in Sport-/Musikvereinen oder Teilnahme an Freizeiten. Ferner können weitere Aufwendungen wie Sportausrüstung oder –kleidung berücksichtigt werden. Die Umsetzung erfolgt in unterschiedlichen Varianten: so kann z.B. ein Gutschein ausgestellt oder der Mitgliedsbeitrag direkt an den Verein überwiesen werden. Auch Förderungen aus dem Landesjugendplan für Jugendfreizeiten (7,50 € pro Tag) sind möglich. Solche Aktivitäten sind für die Entwicklung der Jugendlichen sehr wichtig.

    Unterzeichnet von:

    Dr. Angelika Fink-Sontag
    Dipl.-Ing. Günther Malisius

    Weitere Informationen

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