So wurde bereits vor dem Fachvortrag auf die 50. Jubiläumsveranstaltung angestoßen. Im Anschluss an die offizielle Begrüßung – mit Rückblick auf die Leistungsschau und Ausblick auf die kommenden Termine – stellte Dr. Rudolf Döring sehr verständlich einige interessante Urteile zum Thema Arbeitsrecht vor.
Die Teilnehmer durften raten, ob z.B. Umkleidezeit zur Arbeitszeit gehört, wer die Kosten für die Reinigung von Arbeitskleidung übernehmen muss und ob der Arbeitgeber den Browserverlauf seiner Mitarbeiter kontrollieren darf. Döring besprach zu jedem der Fälle die Urteile mit der entsprechenden Begründung des Gerichts. Auch die Urteile über den gesetzlichen Mindestlohn bei Bereitschaftszeiten oder ob Weihnachts- und Urlaubsgeld auf den Mindestlohn anzurechnen sind, erstaunte die Teilnehmer. Abschließend gab es von diesen natürlich noch sehr viele Fragen an den Referenten und Kessler bedankte sich bei Döring mit dem Klassiker „Recht haben, bedeutet nicht immer Recht bekommen“, bevor der Abend dann in den kulinarischen Teil überging.