Ausgewiesene Abstellflächen für E-Scooter kommen

Im Reallabor entlang der Karlstraße wurden Abstellflächen für E-Scooter bereits getestet. Foto: cg

Im Reallabor entlang der Karlstraße wurden Abstellflächen für E-Scooter bereits getestet. Foto: cg

Als Teil der Nah- und Mikromobilität können Elektro-Tretroller neben dem Fuß- und Radverkehr ein Baustein zur Bewältigung der sogenannten „letzten Meile“ sein – und so auch den öffentlichen Personennahverkehr ergänzen. Doch die Elektroflitzer, die es seit gut fünf Jahren in Karlsruhe gibt, werden leider allzu oft nach Gebrauch achtlos abgestellt – und sind dann auch mitunter gefährliche Stolperfallen.

An sich ist die Vorgabe klar: Es soll beim Abstellen stets eine freibleibende nutzbare Gehwegbreite von mindestens 1,60 Metern gewährleistet sein. Das klappt aber nicht wie gewünscht, die Roller stehen viel zu oft kreuz und quer rum – unter anderem am Hauptbahnhof oder an der Kaiserstraße: Deshalb gibt es statt dem „soll“ nun eine verpflichtende Änderung – ausgewiesenen Abstellflächen für E-Scooter!

Ordnungs- und Bürgeramt, Stadtplanungsamt und Tiefbauamt haben in einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Verleiher im Bereich des Hauptbahnhofes und der Fußgängerzone in der Kaiserstraße Flächen identifiziert, in denen zukünftig E-Scooter verbindlich abgestellt werden müssen. Diese Flächen werden durch Verkehrszeichen und bei Bedarf auch durch Bodenmarkierungen gekennzeichnet, sowie in den Apps der Anbieter entsprechend mit einem Sperrradius um die Abstellfläche ausgewiesen.

Weitere Informationen

Da die elektrischen Flitzer oft am Hauptbahnhof für die sogenannte „letzten Meile“ benutzt werden, kommt kommende Woche die erste Abstellfläche für E-Scooter am Bahnhofvorplatz vor dem Schlosshotel.