Das Innenministerium Baden-Württemberg hat das Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ über das Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zugelassen. Ziel des Volksbegehrens ist es, das notwendige Unterschriftenquorum von etwa 770.000 Bürgerinnen und Bürgern Baden-Württembergs zu erreichen. Dann wäre das Volksbegehren erfolgreich zustande gekommen, mit der Folge, dass der Landtag über den Gesetzentwurf abstimmen muss. Stimmt er diesem nicht zu, kommt es zu einer Volksabstimmung in Baden-Württemberg.
Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten: entweder auf den Unterschriftenblättern der Initiatoren des Volksbehrens in der Zeit vom 24. September 2019 bis 23. März 2020 oder in der Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 in der amtlichen Sammlung der Hauptwohnsitzgemeinde.