Im Fokus ihrer zweieinhalbstündigen stationären Kontrolle standen Rad- und E-Scooter-Fahrer. Im Minutentakt wurden diese auch im Bereich des Marktplatzes herausgefischt, denn nicht wenige waren trotz Fußgängerzone auf der Kaiserstraße fahrenderweise mittags unterwegs. Das Ergebnis dieser Ordnungswiedrigkeit: 15 Euro Bußgeld.
„Wir brauchen höhere Bußgelder“
„15 Euro sind viel zu wenig“, bemängelt Ordnungsamtsleiter Björn Weise. Die Höhe der Bußgelder reiche aus seiner Sicht bei weitem nicht aus: „Wir brauchen höhere Bußgelder, um das Verhalten zu ändern.“ Denn oft hätten die Kontrollierten keine Einsicht. Es fehle bei den Fahrradfahrern nicht selten an der Regelakzeptanz, so Weise. Regelmäßiges „Erwischtwerden“ durch häufigere Kontrollen oder eben teure Bußgelder würden hier Wirkung zeigen.
In diesem Jahr fanden 60 dieser großangelegten Kontrollaktionen statt. „Das sind mehr als eine pro Woche“, betont Martin Plate als Leiter der Verkehrspolizeidirektion. Er setzt mit seinem Team bei den Kontrollen auch auf Information. Wichtig für Plate: „Zu einer fahrradfreundlichen Stadt wie Karlsruhe gehören auch freundliche Radfahrer.“ Über die Hälfte der 684 Unfälle in 2018 hätten die betroffenen Fahrradfahrer selbst verursacht (56 Prozent). „Wir müssen den Fahrradfahrern und E-Scooter-Fahrern noch mehr Aufmerksamkeit schenken, um die schwächste Teilnehmergruppe im Verkehr, nämlich die Fußgänger, zu schützen“, so Plate. Unterstützt werden die Polizisten dabei vom KOD, der tagtäglich überall dort kontrolliert, wo der Verkehr langsam fließt. Rotlichtverstöße dürfen die KOD-Mitarbeiter hingegen nicht ahnden.
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge
Mit den E-Scootern, die seit Mitte September durch mittlerweile zwei Ausleihdienste im Stadtgebiet angeboten werden, ist eine weitere Verkehrsgruppe hinzugekommen, bei der „noch viel Unwissenheit herrsche“, so Bürgermeister Albert Käuflein, der selbst viel mit dem Fahrrad unterwegs ist. Weise bestätigt: „Bei uns gehen erheblich Beschwerden ein.“ Rücksichtsloses Verhalten werde oft genannt, ein neues Thema sei in diesem Zusammenhang das Abstellen von E-Rollern – nicht selten quer auf dem Gehweg. Bis November wurden insgesamt 120 gravierende Verstöße bei E-Roller-Fahrern geahndet. Darunter 30 Verstöße wegen Trunkenheit im Verkehr. „In der Hälfte dieser Fälle war auch der Führerschein betroffen“, verdeutlicht Plate, dass E-Scooter Kraftfahrzeuge sind und nur in Teilen dem Fahrrad gleichgestellt sind. Dazu gehört die Benutzungspflicht der Radwege. Allerdings gilt für Fußgängerzonen wie die Pfinztalstraße in Durlach, die zu bestimmten Zeiten für Fahrradfahrer freigegeben sind, weiterhin das Verbot für E-Scooter. Auch das Befahren der Einbahnstraßen in der Durlacher Altstadt entgegen der Fahrtrichtung fällt darunter – für Fahrradfahrer hat das Schild „Fahrrad frei“ Gültigkeit, E-Tretroller dürfen nur in vorgegebener Fahrtrichtung dort benutzt werden. Bevor man sich solch ein Elektrokleinstfahrzeug ausleiht, sollte man sich also vorab informieren (s. Links). Denn sonst kann aus einer „Spaßfahrt“ auch schnell ernst werden.