Die beliebtesten und praktischsten Weihnachtsgeschenke sind Gutscheine. Aber hier gibt es Unterschiede. So unterliegt zum Beispiel ein Gutschein für ein Frühstücksbuffet in einem Restaurant der Umsatzbesteuerung. Gutscheine mit vielen Einsatzmöglichkeiten wie der Karlsruher Geschenkgutschein zählen als Zahlungsmittel und hier muss man bei der Ausgabe keine Umsatzsteuer abführen. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die kurzen Verfallsklauseln bei vielen Gutscheinen. Entgegen landläufiger Meinung sind Gutscheine nicht unbegrenzt gültig. Auf vielen Scheinen ist im Kleingedruckten eine Befristung enthalten. Laut Verbraucherzentrale sind zu kurze Verfallsklauseln – wie „Gültigkeit ein Jahr“ unzulässig. Zu Problemen kommt es laut Verbraucherzentrale häufig, wenn in einem Geschäft nichts Passendes zu finden ist. Zu einer Auszahlung der vollen Höhe des Gutscheins in Euro und Cent ist ein Händler nämlich nicht verpflichtet.
Das ideale Geschenk
Der Karlsruher Geschenkgutschein ist demgegenüber das ideale Geschenk. Er ist unbefristet und kann bei über 250 Akzeptanzstellen eingelöst werden. Ein Restbetrag wird ausgezahlt. Dem Karlsruher Geschenkgutschein Verbund gehören Unternehmen aus Handel und Gastronomie, Diskotheken, Hotels, Dienstleistungsunternehmen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen an. Ob Spielzeug, Computer, Restaurantbesuch, Mode, Wellness, Kosmetik, Theater-, Museums-, Kinobesuch, Schwimmbad, TV, HiFi oder Schmuck – die vielen Akzeptanzstellen lassen bestimmt keinen Geschenkewunsch unerfüllt. Der Karlsruher Geschenkgutschein ist ein nummern-zertifizierter Scheck im Wert von je zehn Euro. Wer also einen Gutschein über 50 Euro verschenken möchte, bekommt fünf Gutscheine in einem schönen Umschlag mit einer Liste der Akzeptanzstellen. Ausgabestellen sind: alle Sparkassen und Volksbanken in Karlsruhe, die Hypo Vereinsbank und Südwestbank, sowie die KVV Servicestelle am Marktplatz, die Tourismus-Information am Bahnhof, die Buchhandlungen Mächtlinger, Stephanus sowie die beiden Filialen von Thalia, Papier Fischer, Schlaile und alle EFA/bft-Tankstellen in Karlsruhe und in der Region. Dort erhält man auch eine ausführliche Teilnehmerliste.
Service für das Firmen-Christkind
Für alle Unternehmen die Ihren Kunden und Mitarbeitern zu Weihnachten den idealen Geschenkgutschein schenken wollen gibt es einen besonderen Service der City Initiative Karlsruhe: Die Unternehmen können bequem auf Rechnung bestellen und müssen keine Zusatz- oder Versandkosten bezahlen. Ein Direktversand an gesonderte Adresse ist ebenso möglich wie das einzelne verpacken für jeden Mitarbeiter oder Kunden in einem festlichen Umschlag mit kompletter Annahmeliste. Sie unterstützen damit sogar soziale Projekte in der Region. 5% Ihrer Gesamtbestellung werden an regionale Hilfseinrichtungen gespendet.