Kommunal- und Europawahl 2024

Alle fünf Jahre werden Bürgerinnen und Bürger zur Kommunal- und Europawahl aufgerufen. Die nächste Wahl findet am 9. Juni 2024 statt.

Mitteilungen zur Kommunal- und Europawahl

Wahlgang mit besonderen Vorkehrungen in diesem Jahr (Symbolbild). Foto: cg

Bundestagswahl 2021: Die Stadt ist auf den Wahlsonntag vorbereitet

Informationen des Wahlamts zur Bundestagswahl am 26. September 2021.

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Briefwahl in Karlsruhe bereits mit neuem Rekord. Foto: om

Bundestagswahl 2021: Anzahl der Briefwähler in Karlsruhe stark angestiegen

Von der Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl zu beantragen, haben nach Mitteilung des städtischen Wahlamts bis zum…

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Check die Programme im WahlKino

Damit sich Erstwählerinnen und -wähler sowie interessierte Jugendliche im Vorfeld der Bundestagswahl am 26. September ein Bild von den Kandidatinnen…

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Wahlwerbung der Parteien

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Termine

  • Mai 2024
    Verschicken der Wahlunterlagen
    Wahlunterlagen werden spätestens drei Wochen vor dem Wahltermin verschickt
  • Mai 2024
    Briefwahlbüro öffnet, Breifwahlunterlagen sind auch online zu beantragen
  • 9. Juni 2024
    Kommunal- und Europawahl 2024
    Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet (sofern nicht in Ausnahmefällen eine kürzere Wahlzeit festgesetzt wird)

Umfangreiche Informationen zur Kommunal- und Europawahl findet man auch auf den Seiten der Landeszentrale für politische Bildung (siehe „Weitere Informationen“).

Wahlamt

Amt für Stadt­ent­wick­lung
– Wahlamt –

Zährin­ger­str. 61
76133 Karlsruhe

Wer darf wählen?

Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grund­ge­setz und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag

☑ das 16. Lebensjahr vollendet haben und

☑ (Kommunalwahl: ) seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Karlsruhe ihren Hauptwohnsitz haben (Ausnahme: bei einem Wiederzuzug nach Karlsruhe innerhalb von drei Jahren entfällt diese Frist) und/oder

☑ (Europawahl: ) seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Deutschland oder einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren Hauptwohnsitz haben und

☑ nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Anmerkung zur Parteienwerbung

Durlacher.de ermöglicht Parteien im Rahmen der Anzeigenschaltung, Bürgerinnen und Bürger über ihr Wahlprogramm und ihre Wahlveranstaltungen im Vorfeld zur Kommunal- und Europawahl 2024 zu informieren. Für den Inhalt der Wahlwerbung sind ausschließlich die Parteien selbst verantwortlich – er entspricht dabei nicht den Ansichten des Online-Portals.