Kommunal- und Europawahl 2024
Wahlergebnisse
Alle fünf Jahre werden Bürgerinnen und Bürger zur Kommunal- und Europawahl aufgerufen. Die nächste Wahl findet am 9. Juni 2024 statt.
Der Gemeindewahlausschuss hat über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden: Alle Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl und für die Ortschaftsratswahlen wurden zugelassen. Somit stellen sich bei der Gemeinderatswahl 568 Personen auf 15 Listen zur Wahl. Bei den Ortschaftsratswahlen der Stadt bewerben sich 507 Personen auf 37 Listen.
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge im Stimmzettelblock richtet sich dabei nach dem Wahlergebnis der Gemeinderatswahl 2019. Neue Wahlvorschläge werden dazu nach der Reihenfolge ihres Eingangs sortiert.
Parteien und Wählervereinigungen
Folgende Parteien und Wählervereinigungen treten bei der Gemeinderatswahl an:
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- Alternative für Deutschland (AfD)
- DIE LINKE (DIE LINKE)
- Karlsruher Liste (KAL)
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
- Freie Wähler Karlsruhe e.V. (FW KA e.V.)
- FÜR Karlsruhe - Politik mit christlicher Herzenshaltung e.V. (FÜR Karlsruhe)
- Die Gerechtigkeitspartei - Team Todenhöfer (Team Todenhöfer)
- Demokratie und Aufklärung Karlsruhe
- Karlsruhe-nicht meckern-gestalten (KAG)
- Volt Deutschland (Volt)
- Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Mitteilungen zur Kommunal- und Europawahl
Termine
- Mai 2024
Verschicken der Wahlunterlagen
Wahlunterlagen werden spätestens drei Wochen vor dem Wahltermin verschickt
Artikel dazu - Mai 2024
Briefwahlbüro öffnet, Breifwahlunterlagen sind auch online zu beantragen - 9. Juni 2024
Kommunal- und Europawahl 2024
Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet (sofern nicht in Ausnahmefällen eine kürzere Wahlzeit festgesetzt wird)
Umfangreiche Informationen zur Kommunal- und Europawahl findet man auch auf den Seiten der Landeszentrale für politische Bildung (siehe „Weitere Informationen“).
Gemeinderat trifft wichtige Entscheidungen
Die Stadt und die dazugehörenden Ortschaften bilden die unterste politische Ebene im demokratischen System der Bundesrepublik. Der kommunale Bereich ist zugleich derjenige, der das unmittelbare Tagesgeschehen der Bürgerinnen und Bürger am stärksten berührt. Ständig begegnen die Karlsruherinnen und Karlsruher auf vielfältige Weise den Angeboten und Leistungen der Stadt. Kitas, Schulen, Kultureinrichtungen, Parkanlagen, neue Wohn- und Gewerbegebiete, der öffentliche Nahverkehr und vieles mehr bestimmen die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger.
Ganz wesentlichen Einfluss auf diese Angebote hat die direkt gewählte demokratische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt: der Gemeinderat. Am Sonntag, 9. Juni 2024, wird er für die Dauer von fünf Jahren neu gewählt.
Das Hauptorgan der Stadt
Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Stadt. Er fasst Beschlüsse zu allen ihm übertragenen kommunalen Angelegenheiten, legt die Grundlinien der Stadtpolitik fest und überwacht die Verwaltung. Er beschließt und kontrolliert den Haushalt und entscheidet damit, wofür die Stadt, die ihr zur Verfügung stehenden Mittel verwendet.
Darüber hinaus kann er auch Initiativen zur Übernahme konkreter Aufgaben und die Durchführung von Projekten ergreifen. Die Entscheidungen werden durch Mehrheitsbeschlüsse getroffen.
Vorsitzender des Karlsruher Gemeinderats mit eigenem Stimmrecht ist Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup. Er ist zugleich Leiter der städtischen Verwaltung und wird ebenfalls direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, nicht jedoch – wie der Gemeinderat – auf die Dauer von fünf, sondern auf acht Jahre. Der Oberbürgermeister legt unter anderem die Tagesordnung für die Sitzungen des Gemeinderats fest und leitet diese.
Quelle: Stadt Karlsruhe
Wahlamt
Amt für Stadtentwicklung
– Wahlamt –
Zähringerstr. 61
76133 Karlsruhe
Wer darf wählen?
Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag
☑ das 16. Lebensjahr vollendet haben und
☑ (Kommunalwahl: ) seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Karlsruhe ihren Hauptwohnsitz haben (Ausnahme: bei einem Wiederzuzug nach Karlsruhe innerhalb von drei Jahren entfällt diese Frist) und/oder
☑ (Europawahl: ) seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Deutschland oder einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren Hauptwohnsitz haben und
☑ nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Anmerkung zur Parteienwerbung
Durlacher.de ermöglicht Parteien im Rahmen der Anzeigenschaltung, Bürgerinnen und Bürger über ihr Wahlprogramm und ihre Wahlveranstaltungen im Vorfeld zur Kommunal- und Europawahl 2024 zu informieren. Für den Inhalt der Wahlwerbung sind ausschließlich die Parteien selbst verantwortlich – er entspricht dabei nicht den Ansichten des Online-Portals.