Europa- und Kommunalwahl 2024: Zustellung der Wahlbenachrichtigungen

Wahlbenachrichtigungen werden seit dem 3. Mai versendet. Foto: Stadt Karlsruhe, Boris Burghardt

Wahlbenachrichtigungen werden seit dem 3. Mai versendet. Foto: Stadt Karlsruhe, Boris Burghardt

Am Sonntag, 9. Juni 2024, sind rund 230.000 Wahlberechtigte zur Wahl des Europäischen Parlament des Gemeinderats sowie der sieben Ortschaftsräte aufgerufen.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Deutsche mit Hauptwohnsitz in Karlsruhe werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Deutsche, die im Ausland (EU oder sonstiges Ausland) leben, können sich bei der Gemeinde auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, in der sie zuletzt ihren Hauptwohnsitz hatten. Ist Karlsruhe der letzte Hauptwohnsitz, so kann der Antrag beim Wahlamt der Stadt Karlsruhe, Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe, gestellt werden.

EU-Bürgerinnen und -bürger, die ihren Hauptwohnsitz in Karlsruhe haben und erstmals die Europawahl in Deutschland wählen möchten, müssen hierfür einen Antrag stellen. Ein einmaliger Eintrag ist ausreichend, um bei weiteren Wahlen im Wählerverzeichnis zu stehen. Für die Teilnahme an der Kommunalwahl wird kein Antrag benötigt. Weitere Informationen sowie die entsprechenden Anträge sind online zu finden (siehe Links).

Gemeinderatswahlen finden gemeinsam mit den Ortschaftsratswahlen statt. Bei der Gemeinderatswahl werden 48 Mitglieder in den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe gewählt. In den sieben Ortschaftsräten werden unterschiedlich viele Ortschaftsräte gewählt (siehe „Artikel zum Thema“).

Zustellung der Wahlbenachrichtigung

Seit dem 3. Mai werden die  Wahlbenachrichtigungen versendet. Personen, die bis zum 11. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber davon ausgehen, wahlberechtigt zu sein, werden gebeten sich ab Montag, 13. Mai 2024, mit dem Wahlamt unter der Telefonnummer 0721 / 133-1250 in Verbindung setzen.

Der Wahlbenachrichtigung ist unter anderem zu entnehmen, wo sich das Wahllokal für die Stimmabgabe an der Urne befindet und die Angabe, ob dieses rollstuhlgerecht zugänglich ist.

Eröffnung Briefwahlbüro

Am 13. Mai 2024 öffnet das Briefwahlbüro seine Pforten, und zwar in rollstuhlzugänglichen Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Kriegsstraße 100 (ehemaliges Postgirogebäude am Ettlinger Tor). Das Briefwahlbüro ist von Montag, 13. Mai 2024 bis Freitag, 7. Juni 2024, jeweils montags bis freitags durchgehend von 10 bis 17 Uhr geöffnet und am letzten Tag, Freitag, 7. Juni 2024, zusätzlich bis 18 Uhr.

Im Briefwahlbüro stehen während des Briefwahlbetriebs Mitarbeitende der Stadt Karlsruhe für Fragen zur Briefwahl und für die Entgegennahme von Briefwahlanträgen zur Verfügung. Außerdem haben die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, direkt vor Ort ihre Stimme abzugeben.

Beantragung nicht mehr in den Ortsverwaltungen möglich

Das Wahlamt weist außerdem die Wahlberechtigten darauf hin, dass Briefwahlunterlagen nicht mehr in den Ortsverwaltungen oder im Stadtamt Durlach vor Ort beantragt und ausgestellt werden können, sondern ausschließlich vom zentralen Briefwahlbüro. Schriftliche Anträge können weiterhin in den Ortsverwaltungen abgegeben werden, dabei sind allerdings deutlich längere Bearbeitungszeiten zu beachten. Daher rät das Wahlamt, hier möglichst die Online-Beantragung zu bevorzugen.

Wie werden Briefwahlunterlagen beantragt?

Es gibt verschiedene Antragswege, wobei die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen durch das automatisierte Verfahren am schnellsten bearbeitet wird.

Online bequem von zuhause

Briefwahlunterlagen können bequem von zuhause aus Online beantragt werden. Wer ein Smartphone besitzt, kann zur Beantragung einfach den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abscannen; daraufhin erfolgt eine Weiterleitung zum Online-Wahlscheinantrag. Daneben gibt es die Möglichkeit, den Online-Wahlscheinantrag ab dem 3. Mai 2024 über die Internetadresse www.karlsruhe.de/wahlen aufzurufen und auszufüllen. Wichtig ist hierbei die Angabe der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Wahlbezirks- und Wählernummer.

Schriftlich per Post

Für die schriftliche Antragstellung muss der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindende Antrag ausgefüllt und per Post in einem ausreichend frankierten Umschlag an was Wahlamt gesendet werden.

Persönlich im Briefwahlbüro

Ab Montag den 13. Mai 2024 können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100 beantragt werden.

Weitere Informationen

Kommunal- und Europawahl 2024

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