Die Polizei musste teils unter Einsatz der Hiebwaffe einschreiten. Zwei Polizeibeamte wurden dabei leicht verletzt, während von beiden Lagern keine Verletzungen einzelner Teilnehmer geltend gemacht wurden.
Zu Beginn waren kurz nach 18.00 Uhr auf Seiten der Wahlkampfveranstaltung rund 70 Anwesende und bei der Gegenversammlung etwa 240 Personen zu verzeichnen. Die Versammlung unter dem Motto „Kein Platz für rechte Hetze“ war nahe der Karlsburg mit anschließendem Aufzug zur Auer Straße angemeldet und wuchs auf geschätzte 350 Teilnehmer an. Mehrfach musste deren Leiterin auf nicht eingehaltene Auflagen hingewiesen werden, was den zu geringen Abstand zur Karlsburg betraf.
Auf beiden Seiten waren im weiteren Verlauf Provokationen zu verzeichnen, wodurch sich die Stimmung aufheizte. Dies verstärkte sich, als eine AfD-nahe Person in die Gegenkundgebung hineinging. Sie wurde von der Polizei nach Feststellung ihrer Personalien mit einem Platzverweis belegt.
Als sich nun noch ein weiterer Teilnehmer aus der AfD-Veranstaltung in die Gegenmenge begab, wurde er mit Schlägen und Tritten in einer Gruppe von rund 50 gewaltgeneigten Teilnehmern der Gegenveranstaltung angegriffen. Beim Einschreiten der Polizei mussten die Beamten ihre Hiebwaffe einsetzen, um den angegriffenen Teilnehmer aus dem Bereich zu bringen. Er wies keine Verletzungen auf und wurde mit einem Platzverweis belegt.
Als die Identität eines der Angreifer erhoben werden sollte, solidarisierten sich etwa 15 Teilnehmer mit ihm. Der Betroffene wurde in die Menge gezogen und es waren Übergriffe gegen die Polizeibeamten zu verzeichnen. Neben einem Flaschenwurf in Richtung der Polizisten erhielt ein Beamter einen gezielten Fausthieb, ein weiterer einen Tritt. Man versuchte darüber hinaus, Einsatzbeamten ihre Hiebwaffen abzunehmen.
Kurz nach 19.00 Uhr wurde seitens des Versammlungsleiterin nach einem Gespräch mit der Polizei die Kundgebung am Schlossplatz beendet. Im Anschluss folgte der angekündigte Aufzug zur Haltestelle der Auer Straße. Zu weiteren Störungen kam es in der Folge nicht.
Neben einem Auflagenverstoß der Versammlungsleiterin und weiteren 15 Verstößen gegen Auflagen ihrer Teilnehmer verzeichnete die Polizei diverse Straftaten. Insgesamt 15-mal wegen Verdachts des Landfriedensbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie versuchter Raub zweier Hiebwaffen, ein Tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte und mehrere Körperverletzungen.