Fallende 7-Tage-Inzidenz: Öffnungen für Karlsruhe in Sicht

Durlacher Schlossgarten: Das „Thüringer Häusle“ ist für die bevorstehende Öffnung der Außengastronomie bereit. Foto: cg

Durlacher Schlossgarten: Das „Thüringer Häusle“ ist für die bevorstehende Öffnung der Außengastronomie bereit. Foto: cg

Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) für den Stadtkreis Karlsruhe ausgewiesene 7-Tage-Inzidenz liegt für Montag, 17. Mai 2021, bei 79,2. Nach den Regelungen der noch aktuell geltenden „Bundesnotbremse“ treten die strengen bundesrechtlichen Regelungen außer Kraft, wenn die vom RKI veröffentlichte Inzidenzzahl an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen 100 unterschreitet.

Bereits für den vergangenen Samstag hatte das RKI eine Inzidenz von 86,8 gemeldet.* Nicht berücksichtigt wird allerdings die Inzidenz von Sonntag, 16. Mai, da der Wegfall der „Bundesnotbremse“ an Werktage unter einer Inzidenz von 100 geknüpft ist.

Dies bedeutet, dass bei weiterhin positivem Trend der am kommenden Donnerstag (20. Mai) veröffentlichte Wert der fünfte Werktagswert in Folge sein kann, der unter 100 liegt. Nach § 28 b IfSG treten die Regelungen der Bundesnotbremse dann wiederum am übernächsten darauffolgenden Tag außer Kraft, also mit Beginn und Wirkung für Samstag, 22. Mai 2021. Das heißt – die anhaltenden Inzidenzen unter 100 in den kommenden Tagen vorausgesetzt –, am Samstag kann in einer ersten Stufe geöffnet werden, wie es in der nun erneuerten Corona-Verordnung der Landes festgelegt ist (siehe Artikel zum Thema).

Der Wegfall der Bundesnotbremse im Stadtkreis Karlsruhe ist von keinem weiteren Rechtsakt abhängig, wenn sich die Inzidenzen wie vorausgehend beschrieben entwickeln. Das zuständige Landratsamt Karlsruhe – Gesundheitsamt – wird jedoch öffentlich publizieren, an welchem Tag die Bundesnotbremse außer Kraft tritt. Verläuft die Entwicklung wie vorausgehend skizziert und erhofft, wird das Gesundheitsamt im Laufe des kommenden Donnerstags diese Veröffentlichung vornehmen können.

Was wird erlaubt sein?

Im ersten Öffnungsschritt dürfen dann etwa wieder folgende Aktivitäten und Veranstaltungen stattfinden:

  • Im Freien können Kulturveranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen, mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern stattfinden.
  • Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern gestattet.
  • Museen, Galerien, Gedenkstätten, Archive sowie Bibliotheken und Büchereien dürfen öffnen.
  • Veranstaltungen zur Religionsausübung sind ohne vorherige Anmeldung und Anzeige gestattet.
  • Botanische und zoologische Gärten dürfen öffnen.
  • Beherbergungsbetriebe dürfen wieder touristische Gäste empfangen. Dazu zählen unter anderem Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, (Dauer-)Campingplätze, (kostenfreie) Wohnwagenstellplätze und ähnliche Einrichtungen. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen.
  • Die Gastronomie darf zwischen 6 und 21 Uhr öffnen. In Innenräumen ist ein Gast je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche erlaubt. Im Außenbereich gilt keine Personenbegrenzung.
  • Der bisher geschlossene Einzelhandel darf im Rahmen der Click-&-Meet-Regelung öffnen. Dabei ist die Kundenzahl auf eine Kundin oder einen Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche zu begrenzen. Statt einer Kundin oder einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche sind auch jeweils zwei Kundinnen und Kunden ohne vorherige Terminbuchung zulässig, sofern diese einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt. Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih und sonstige Freizeiteinrichtungen können im Freien von Gruppen bis 20 Personen genutzt werden.
  • Die Außenbereiche von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang dürfen öffnen.

Die vollständige, sich aus der geltenden Corona-Verordnung des Landes ergebende Öffnungssystematik ist online (siehe Links) sowie in der im Corona-Portal hinterlegten Übersicht des Landes nachzulesen. Ein zweiter Öffnungsschritt kann folgen, wenn die Inzidenzen weitere 14 Tage lang stabil unter 100 bleiben.

Ergänzung (21. Mai 2021)

Stadt und Landkreis Karlsruhe bestätigen: Ab Samstag weitere Lockerungen

In der Stadt und im Landkreis Karlsruhe gelten ab Samstag (22. Mai), 0.00 Uhr, weitere Lockerungen, die eine Reihe von Lebensbereichen betreffen. Voraussetzung dafür war, dass an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die 7-Tage-Inzidenz unter dem Schwellenwert von 100 liegt. Maßgeblich sind die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Inzidenzwerte, die am Donnerstag (20. Mai) für den Stadtkreis einen Wert von 55,4 und für den Landkreis von 65,8 ausweisen. Ab kommenden Samstag tritt damit die „Bundesnotbremse“ außer Kraft und es gilt die Öffnungsstufe 1 nach der Coronaverordnung des Landes.

Wenn nun mit der Öffnungsstufe 1 lange vermisste Aktivitäten wieder möglich werden, erinnert das Gesundheitsamt daran, dass Kontakte weiterhin so gut es geht zu beschränken und die AHA-Regeln weiter zu beachten sind. Nur so werden die Erfolge der letzten Wochen nicht gefährdet und perspektivisch weitere Öffnungsschritte möglich.

Auch nach dem Unterschreiten der 100er-Schwelle gelten weiterhin die bisherigen Kontaktbeschränkungen. So dürfen sich nach wie vor im öffentlichen und privaten Raum nur zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden dabei nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Ergänzung (22. Mai 2021)

#DuFürDurlach: Durlach zum Genießen – Gastronomie darf öffnen

Weitere Informationen

* Zum Hintergrund: Für die aktuell in Deutschland geltende bundeseinheitliche Notbremse sind nicht die Zahlen des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg, sondern die des Robert-Koch-Instituts (RKI) relevant. Aufgrund von Meldeverzögerungen kann es hier zu Unterschieden kommen. So hatte das Landesgesundheitsamt den vom RKI erhobenen Samstags-Wert bereits für Freitag vermeldet.

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