Erziehungsberechtigte müssen zuständige Schule informieren
Mit Beginn des Schuljahres 2023/24 werden laut § 73 Schulgesetz alle Kinder schulpflichtig, die bis 30. Juni 2023 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Eltern (bzw. Erziehungsberechtigte Anm. d. Red.) von zwischen dem 1. Juli 2016 und 30. Juni 2017 geborenen Kindern müssen ihren Nachwuchs in der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschuleanmelden. Das teilen die Geschäftsführenden Schulleitungen im Stadtkreis Karlsruhe für die Grundschulen mit.
Vorzeitige Einschulung möglich
Freiwillig und optional ist die Anmeldung von Mädchen und Jungen, die zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 30. Juni 2018 geboren sind. Ihre Eltern können sie zur Schule anmelden, sodass sie dann den Status eines schulpflichtigen Kindes erhalten. Voraussetzung ist die Schulfähigkeit, die nach wie vor die Schulleitung – gegebenenfalls unter Einbeziehung eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens und eines Gutachtens des Gesundheitsamts – feststellt. Ansonsten wird das Kind vom Schulbesuch zurückgestellt.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung oder der Zurückstellung vom Schulbesuch. Die Schulleiterinnen beziehungsweise Schulleiter erteilen entsprechende Auskunft.
Meldung auch bei Wechsel des Schulbezirks oder Privatschule
Kinder, die eine Privatschule besuchen und dort angemeldet werden, benötigen zuvor eine Abmeldung von der zuständigen Grundschule unter Vorlage des entsprechenden Nachweises. Ebenfalls an der zuständigen Grundschule müssen sich Eltern melden, die einen Schulbezirkswechsel zum Beispiel wegen Besuchs einer Ganztagsgrundschule wünschen.
Die Aufnahme in eine bestimmte Schule kann eingeschränkt werden, wenn die Bildung zusätzlicher Eingangsklassen auf Dauer nicht gewährleistet ist.
Anmeldung am 15. Februar 2023
Die Eltern im Bereich der Stadt Karlsruhe werden gebeten, folgenden Anmeldetermin wahrzunehmen:
Mittwoch, 15. Februar 2023
Mitzubringen sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch. Alle anzumeldenden Kinder sollen möglichst persönlich vorgestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch erkrankte oder Kinder mit besonderem Förderbedarf anzumelden sind.
Über das Zeitfenster am Anmeldetag informiert die zuständige Grundschule, zusätzlich stehen auch die Öffnungszeiten der einzelnen Schulsekretariate zur Verfügung. Aufgrund der Pandemie-Situation kann die Anmeldung gegebenenfalls ohne persönliche Anwesenheit oder auf mehrere Tage ausgeweitet vorgenommen werden. Konkrete Auskünfte zur Anmeldung erteilen die zuständigen Grundschulen des Schulbezirks.