Gleichzeitig fordert sie die Stadtverwaltung auf, die Entscheidung über den Bauantrag zurückzustellen. Hintergrund ist der Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss für die gesamte Altstadt aus dem Jahr 2010, den der Planungsausschuss des Gemeinderats gefasst hat und der, wie jeder Bebauungsplan, auch die Option einer Erhaltungssatzung beinhaltet.
„Wenn ein solcher Beschluss vorliegt, hat die Stadt das Recht, gemäß § 15 Baugesetzbuch Bauanträge zurückzustellen“ , sagt Dr. Jan-Dirk Rausch, Fraktionsvorsitzender der SPD im Durlacher Ortschaftsrat. Dass der Aufstellungsbeschluss acht Jahre alt sei, ändere daran nichts. „Wir warten seit Jahren vergeblich, dass die Stadtverwaltung das Bebauungsplanverfahren weiter betreibt. Dies darf nicht auf Kosten der Altstadt gehen“, meint der Fraktionsvorsitzende.
An der Stelle des Torwärterhauses soll ein Doppelhaus entstehen (s. Artikel zum Thema). Dies würde nach Meinung der SPD den Charakter des Stadtbildes in unmittelbarer Nähe der Stadtmauer, des ältesten Durlacher Gasthauses und des historischen Schlachthauses völlig verändern. Der Investor solle sich bei seinen Überlegungen an jenen Eigentümern orientieren, die ihre denkmalgeschützten und stadtbildprägenden Immobilien liebevoll und mit viel Aufwand restauriert bzw. saniert haben, meint Stadt- und Ortschaftsrat Hans Pfalzgraf. Bei Rückstellung des Baugesuchs würde die endgültige Entscheidung über die Bebaubarkeit des Grundstücks erst mit Abschluss des Bebauungsplanverfahrens fallen.