Ab dem 25. Mai 2018 gelten europaweit die Vorschriften und Maßgaben nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung sowie das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 30. Juni 2017.
Von der Umsetzung der Richtlinien sind nicht nur kommerzielle Unternehmen, sondern auch Vereine und Verbände betroffen.
„Uns erreichen vermehrt Rückmeldungen aus Karlsruher Vereinen, die sich über die Umsetzung der neuen europäischen Datenschutzrichtlinien im Vereinsleben beklagen, denn die Anforderungen erscheinen vielen Ehrenamtlichen einfach zu hoch“, berichtet Fraktionschef Parsa Marvi“.
Stadtrat Dr. Raphael Fechler, Sprecher für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt der SPD-Fraktion wendet sich daher an die Stadt: „Um die Vereine bei ihrer Arbeit zu unterstützen, bitten wir die Stadtverwaltung zu prüfen, inwieweit das Büro für Mitwirkung und Engagement den Karlsruher Vereinen einen einfachen Leitfaden oder Erläuterungen als Handreichung zur Verfügung stellen kann.“
„ Wir sind der Auffassung, dass mit einer solchen Initiative der Stadt eine spürbare Entlastung für das Ehrenamt erbracht werden kann“, heißt es weiter in dem Brief an den Oberbürgermeister.
„So wichtig der Datenschutz im Zeitalter der Digitalisierung auch sein mag, er muss auch für den täglichen Gebrauch händelbar bleiben“, ist sich die Fraktion einig.