Fußball-WM: Public Viewing in Biergärten

Fußball-WM: Public Viewing in Biergärten. Foto: cg

Public Viewing, wie hier beim Altstadtfest, muss man sich genehmigen lassen. Foto: cg

TV-Übertragungen müssen vom Ordnungsamt genehmigt sein.

Die Fußballfans hoffen auf ein neues Sommermärchen, wenn Jogis Jungs vom 14. Juni bis 15. Juli 2018 bei der WM in Russland um den Titel kämpfen. In vielen Gaststätten und Biergärten sollen auch in diesem Jahr WM-Spiele auf Leinwänden und Fernsehgeräten übertragen werden. Für die Wirte gibt es dabei einiges zu beachten, wobei geänderte Lärmschutzregeln für die Zeit der Weltmeisterschaft auch eine Übertragung der Spiele möglich machen, die nach 22 Uhr enden.

„Schon jetzt möchten wir alle interessierten Gastronomen darauf hinweisen, dass die Übertragung der WM-Spiele im Außenbereich genehmigungspflichtig ist“, bittet Dr. Björn Weiße, der Amtsleiter des Ordnungs- und Bürgeramts, um „eine frühzeitige Antragstellung“.

Dabei sei es egal, ob sich der Außenbereich auf öffentlicher oder privater Fläche befinde. „Alle wichtigen Angaben, welche Spiele übertragen und wie viele Fernsehgeräte, Beamer und Leinwände aufgestellt werden, sollten genannt sein, um Rückfragen zu vermeiden und eine schnelle Antragsbearbeitung zu ermöglichen“, weißt Weiße darauf hin, dass jeweils eine Einzelfallprüfung durchgeführt werde. Dabei gelte es, einen Kompromiss zu finden zwischen dem Wunsch der Nachbarn nach einer möglichst ungestörten Nachtruhe und dem Wunsch der Fans, die Fußballspiele mit Gleichgesinnten erleben zu können.

Weitere Informationen

Die formlosen Anträge sind beim Ordnungs- und Bürgeramt, Kaiserallee 8, 76124 Karlsruhe, Fax: 0721/133-3290 oder per E-Mail an gaststaetten(at)oa.karlsruhe.de zu stellen. Auskünfte gibt es unter Telefon 0721/133-3244 oder -3245.

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