In der Vergangenheit bereits aufgetretene Unfälle veranlassen das Friedhofs- und Bestattungsamt zum Hinweis, dass Gabmale nach der städtischen Friedhofsatzung dauerhaft zu gründen sind.
Personen, die Nutzungsrechte an Grabstätten auf den Karlsruher Friedhöfen haben, sollten daher die Standfestigkeit des Grabmals prüfen. Schräg stehende sowie mit dem Fundament oder Sockel nicht mehr fest verbundene Grabmale müssen fachkundig aufgerichtet und standsicher befestigt werden. Das Friedhofs- und Bestattungsamt empfiehlt, zugelassene Fachunternehmen zu beauftragen.