Die Stadt sucht wieder Schöffen

Amtsgericht Karlsruhe-Durlach. Foto: om

Amtsgericht Karlsruhe-Durlach. Foto: om

Interessierte können sich bis 8. April 2018 beim Wahlamt bewerben.

Für die Amtsgerichtsbezirke Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach sucht die Stadt Bürgerinnen und Bürger, die für die Amtszeit 2019 bis 2023 ehrenamtlich als Schöffe tätig sein möchten. Schöffen sind Richter ohne Robe und Jurastudium. Sie nehmen an Hauptverhandlungen in der Strafgerichtsbarkeit teil und sind somit in gleichem Maße für das Urteil verantwortlich wie Berufsrichter. In der Regel wird ein Schöffe zu zwölf Sitzungstagen pro Geschäftsjahr herangezogen und dafür vom Arbeitgeber freigestellt.

Wer sich als Schöffe oder Schöffin bewerben will, muss die deutsche Staatsangehörigkeit und den Wohnsitz in Karlsruhe haben und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Kandidaten für das Schöffenamt müssen dazu befähigt sein, ein öffentliches Amt zu bekleiden, dürfen nicht straffällig geworden sein. Ferner sollten Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare oder Polizisten nicht ins Schöffenamt berufen werden. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffen befindet im Mai der Gemeinderat. Dann gehen die Listen an die Amtsgerichte weiter. Dort entscheidet im Herbst der Wahlausschuss über die tatsächliche Berufung.

Das Bewerbungsformular und weitere Informationen stehen im Internet (siehe Links).

Weitere Informationen

Interessierte Erwachsenenschöffen senden ihre Bewerbung bis 26. März 2018 per Post an das städtische Wahlamt, Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe, telefonische Auskünfte gibt es unter der Nummer 0721 / 133-1242. Die Bewerbung als Jugendschöffe sollte bis 8. April 2018 bei der Sozial- und Jugendbehörde (0721 / 133-5413) in der Kaiserallee 4 vorliegen.

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