Unterstützungsbedarf steigt in allen Bereichen

Karlsruhe. Foto: cg

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Sozialausschuss beriet Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.

Für Menschen mit Behinderung gilt das Grundrecht auf Inklusion und sie haben nach dem Sozialgesetzbuch Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Längst geht es dabei nicht mehr nur um den Abbau bautechnischer Barrieren, sondern um die Förderung grundsätzlicher Teilhabe an Gesellschaft, Arbeit und Freizeit. Einen Bericht über künftige Handlungsfelder der Eingliederungshilfe stellte die städtische Behindertenkoordinatorin Marion Schuchardt kürzlich in der nichtöffentlichen Sitzung des Sozialausschusses vor, der unter Vorsitz von Bürgermeister Martin Lenz im Rathaus tagte. Der Unterstützungsbedarf steige, man stehe vor großen Herausforderungen, war Tenor der Beratungen.

Grundsatz „ambulant vor stationär“ umgesetzt

Erhielten 2005 noch rund 1.200 Berechtigte Hilfen zur besseren Bewältigung ihres Alltags, waren es fünf Jahre später schon 1.600 und 2016 bereits knapp 2.000. Der vom Gemeinderat 2006 formulierte Grundsatz „ambulant vor stationär“ sei mittlerweile umgesetzt worden, sagte Schuchardt. Immer häufiger lebten Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung in eigenen Wohnungen oder in von Trägern gemieteten Häusern und blieben damit im vertrauten Quartier. Waren es 2005 noch 38 Personen, die ambulant versorgt wurden, wuchs deren Anteil auf 178 im Jahr 2016. Eine wesentliche Rolle spielt angesichts des demografischen Wandels auch die Frage, wie behinderte Menschen im Alter und bei Pflegebedürftigkeit versorgt werden und sozial integriert bleiben. Nachgefragt werden Mittel immer häufiger auch bei der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kindertagesstätten (2005: 43, 2016: 185)  und in Schulen. Kitas erhalten Förderungen für pädagogische und begleitende Hilfen, zur inklusiven Beschulung der 111 Mädchen und Jungen (Stand 2016) trägt die Stadt Kosten für Schulbegleitung, Therapien und Schülerbeförderung.

Mehr bedarfsgerechte Wohnangebote notwendig

In Sachen Wohnen, einem der zentralen Punkte der von Deutschland 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention, liegt der Aktionsplan einer Projektgruppe vor, den Träger der Behindertenhilfe, Betroffene, Selbsthilfegruppen, Behindertenbeirat und Sozial- und Jugendbehörde erstellt haben. Ziel ist es, langfristig eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur zu etablieren. Nötig sind nach Meinung von Fachleuten und Politik mehr ambulante Alternativen, aber auch mehr wohnortnahe stationäre Unterbringungsmöglichkeiten.

Von 377 Erwachsenen mit Behinderung sind derzeit noch 182 außerhalb des Stadt- und Landkreises Karlsruhe untergebracht. Damit sie auf Wunsch zurückkehren können, entstehen in Stupferich, Mühlburg und in der Nordweststadt, aber auch in Waghäusel-Wiesental und Linkenheim-Hochstetten Einrichtungen verschiedener Träger. Im Sinne einer Sozialregion werden die Vorhaben eng mit dem Landkreis abgestimmt, die Belegung der Plätze erfolgt jeweils hälftig. Im Aktionsplan ebenfalls enthalten ist die Versorgung junger Erwachsener mit einer psychischen Behinderung oder mit starken Verhaltensauffälligkeiten, die jahrelange Heimaufenthalte hinter sich und Therapien abgebrochen haben. Sie sollen behandelt und in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit unterstützt werden – und auf lange Sicht selbstständig leben können.

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