Schnäppchenjagd jetzt nur noch online

Fundsachen online ersteigern. Screenshot: www.sonderauktionen.net

Screenshot: www.sonderauktionen.net

Bei der Versteigerung von Fundsachen schlägt das städtische Ordnungs- und Bürgeramt (OA) einen neuen Weg ein.

Ab sofort läuft die Schnäppchenjagd online, die Auktionen im Bunker im Dammerstock gehören der Vergangenheit an. Durch die Neuerung können sich Interessierte jetzt mehr Zeit lassen, um gefundene Fahrräder, Handys oder Uhren zu begutachten – und das bequem von zu Hause aus. Die erste Online-Versteigerung von Fundsachen in Karlsruhe beginnt am 15. September 2016 und dauert zehn Tage lang.

Bilder und Beschreibungen der Schnäppchen können ab Donnerstag, 18. August 2016, in aller Ruhe im Internet angeschaut werden. Das Mitbieten erfordert nur eine kurze Anmeldung auf der Versteigerungsplattform (s. Links).

Wie das OA weiter mitteilt, können interessierte Personen, die keinen Internetanschluss zu Hause haben, kostenlos Computer bei der Stadtbibliothek Karlsruhe im Neuen Ständehaus, Ständehausstraße 2, nutzen. Öffnungszeiten dort sind: Dienstag bis Freitag von 10 Uhr bis 18.30 Uhr und Samstag von 10 Uhr bis 14 Uhr.

Bieter können Wunschpreis festsetzen

Die Online-Versteigerung führt das OA im Unterschied zu der Versteigerung der Fundsachen in der Vergangenheit nach dem Count-Down-Prinzip durch. Das heißt: Ab dem Aktionsstart werden der Startpreis, der aktuelle Kaufpreis und der von der Behörde festgelegte Mindestpreis angezeigt. Der aktuelle Kaufpreis fällt dann in regelmäßigen Abständen bis zum angegebenen Mindestpreis.

„Alle Bieterinnen und Bieter können die Fundsache zum aktuell angezeigten Kaufpreis erwerben. Erscheint der Kaufpreis noch als zu hoch, hat man die Möglichkeit, einen Wunschpreis festzusetzen und kann sich so das Schnäppchen sichern – vorausgesetzt, der eigene Wunschpreis wird nicht überboten“, betont OA-Leiter Dr. Björn Weiße. „Sobald der fallende Preis den eingetragenen Wunschpreis eines Bietenden erreicht, wird automatisch der Zuschlag erteilt“.

Zunächst als Testlauf angelegt

Erfolgreich bietende Personen werden per E-Mail benachrichtigt. In dieser Nachricht steht dann auch, wie der Fund zur neuen Eigentümerin oder dem neuen Eigentümer gelangt. Sperrige Gegenstände müssen zu den in der Nachricht angegebenen Zeiten gegen Barzahlung abgeholt werden. Kleinere Dinge gehen nach Zahlungseingang per Post zu.

Ob das Ordnungs- und Bürgeramt bei der Online-Variante bleibt, mit der bundesweit schon einige Kommunen positive Erfahrungen machten, oder andere Wege sucht, ist noch ungewiss. „Wir möchten unseren Aufwand möglichst gering und gleichzeitig das Angebot attraktiv halten“, so Weiße: „Mal sehen, wie es die Karlsruherinnen und Karlsruher annehmen“.

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