Mit dieser bundesweit einzigartigen Reglung will die Landesregierung vor allem Saufgelagen Jugendlicher entgegenwirken. Das Verbot des nächtlichen Verkaufs von alkoholischen Getränken außerhalb von Gaststätten „dämmt einen häufig in Gewalt und Aggression mündenden Alkoholmissbrauch ein“ und trage zu mehr Sicherheit bei, sieht Dr. Björn Weiße, Amtsleiter von Bürgerservice und Sicherheit (BuS), mit der neuen gesetzlichen Regelung die in der Aktion „Karlsruhe handelt“ gezeigte Linie der Stadt bestätigt.
Mit der gemeinsam im vergangenen Jahr ins Leben gerufenen Aktion wenden sich Stadt und Landkreis Karlsruhe gegen Alkoholismus, Gewalt und Vandalismus. So muss etwa derjenige, der unter Alkoholeinfluss randaliert, mit einer Meldung an die Führerscheinstelle rechnen und mit einem deutlichen Hinweis darauf, so Weiße, „dass bei Wiederholung die Kraftfahreignung in Frage steht“.