Der städtische Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung Anfang Mai für die Amtsgerichtsbezirke Karlsruhe und Durlach eine 109 beziehungsweise 64 Personen umfassende Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 aufgestellt. Abschriften dieser Listen liegen vom 9. bis 16. Juni 2008 im Zimmer 101 der Sozial- und Jugendbehörde in der Kaiserallee 4 und im Zimmer C213 des Durlacher Rathauses in der Pfinztalstraße 33 öffentlich aus. Wer meint, dass auf den Listen Personen stehen, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz nicht als Jugendschöffen fungieren dürfen, kann binnen einer Woche - gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist an - schriftlich oder zum Protokoll Einspruch erheben.
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